Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

  • Zuschüsse bis zu 500.000 € je Vorhaben
  • Für Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse und Eigenbetriebe, Unternehmen im Verbundvorhaben, Forschungseinrichtungen sowie Verbände, Vereine, Stiftungen
  • Fördert nachhaltige Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel und deren Umsetzung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Förderschwerpunkt A:
    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Förderschwerpunkt B:
    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Eigenbetriebe
    • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung
    • im Verbundvorhaben
      • Unternehmen mit einer Betriebsstätte, Niederlassung bzw. sonstigen Einrichtung in Deutschland
      • Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen
    • Verbände, Vereine, Stiftungen

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse erhalten für Maßnahmen auf kommunaler Ebene zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Die Förderung erfolgt in 2 Schwerpunkten:

  • Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (A): Gefördert werden die Erarbeitung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, die Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts einschließlich dessen Umsetzung sowie die Umsetzung ausgewählter Klimaanpassungsmaßnahmen (investive Maßnahmen).
  • Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (B): Gefördert werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien und deren pilothafte Umsetzung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Förderschwerpunkt A:
      • 80% für Anpassungskonzepte sowie Anschlussvorhaben
      • 50% für ausgewählte Maßnahmen
    • Förderschwerpunkt B:
      • 75 bis 90%, je nach Antragsteller
  •  Förderhöhe:
    • Förderschwerpunkt A:
      • Anpassungskonzepte: max. 225.000 € für einen Zeitraum von 24 Monaten
      • Umsetzungsvorhaben: max. 275.000 € für einen Zeitraum von 36 Monaten
      • ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahmen: max. 200.000 € für einen Zeitraum von 36 Monaten
    • Förderschwerpunkt B:
      • Konzepterstellung: max. 300.000 € für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten
      • Umsetzung: max. 500.000 € für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten
  • Bagatellgrenze:
    • Förderschwerpunkt A:
      • 10.000 € für ausgewählte Anpassungsmaßnahmen
    • Förderschwerpunkt B:
      • 50.000 € für Konzepterstellung
      • 20.000 € für Umsetzungsvorhaben

So können Sie die Förderung kombinieren

Die Kumulierung mit Förderungen Zuschüssen aus EU- oder Länderförderprogrammen ist möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben.
  • Die Maßnahme erfolgt freiwillig und nicht aufgrund einer öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtung.
  • Alle erforderlichen Unterlagen inklusive der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Die Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Im Förderschwerpunkt A ist das Auswahlverfahren einstufig. Im Förderschwerpunkt B ist das Auswahlverfahren zweistufig.

Die Zeiträume, in denen Anträge gestellt werden können, werden auf der Internetseite der Projektträgerin veröffentlicht.

Sowohl im Förderschwerpunkt A als auch B konnten Sie Anträge in der Zeit vom 01.11.2023 bis zum 31.01.2024 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen auf den Internetseiten der ZUG gGmbH:

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