Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)

  • Zuschüsse bis max. 7.500 € je Messe und Aussteller, bis zu 3 Teilnahmen an derselben Messe
  • Für kleine, junge, innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen
  • Fördert die Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die in der Regel jünger als 10 Jahre sind, aus
    • Industrie
    • Handwerk
    • technologieorientierten Dienstleistungsbereichen

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland nutzen.

Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt.

Förderfähig sind vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten für Standmiete und Standbau.

3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe können gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus.
  • Die Entwicklungen bzw. Verbesserungen unterscheiden sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen.
  • Der Gemeinschaftsstand soll
    • aus mind. 10 Ausstellern bestehen,
    • ausschließlich geförderte Standfläche enthalten,
    • zwischen 6 und 15 m2 Standfläche pro Aussteller umfassen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • 60% bei den ersten 2 Messebeteiligungen
    • 50% ab der 3. Messebeteiligung
  • Förderhöhe: max. 7.500 € je Messe und Aussteller
  • Bagatellgrenze: 500 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von
    • Consulting-Unternehmen
    • Marketing-Unternehmen
    • Research-Anbietern
    • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ihre Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand reichen Sie bis spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter ein. Bitte legen Sie den Bewilligungsantrag vom BAFA der Anmeldung bei.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

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