Auslandsmesseprogramm des Bundes

  • Indirekte Zuschüsse über Kostenersparnis, abhängig von Art und Umfang der Messebeteiligung
  • Für deutsche Unternehmen, die auf Auslandsmessen deutsche Produkte ausstellen
  • Fördert die Beteiligung an Gemeinschaftsständen auf Auslandsmessen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • deutsche Unternehmen, die deutsche Produkte auf Auslandsmessen ausstellen

Was wird gefördert?

Sie können einen indirekten Zuschuss für Ihre Beteiligung an Auslandsmessen erhalten. Sie können sich an Gemeinschaftsständen beteiligen und bekommen organisatorische und finanzielle Unterstützung.

Die Vorschläge für die Messen, die in das Auslandsmesseprogramm aufgenommen werden sollen, kommen von deutschen Dachinstitutionen der Wirtschaft und exportorientierten Fachverbänden.

Unterstützt werden:

  • Firmengemeinschaftsausstellung (G)
  • Informationsstand (I)
  • Informationszentrum (IZ)
  • Branchenleistungsschau (BLS)
  • Sonderveranstaltung der Exportinitiative Engergie (SVEE)
  • Privat finanzierte Gemeinschaftsbeteiligung (pG) mit Informationsstand (I)

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Einzelaussteller, die sich direkt beim Veranstalter angemeldet haben
  • Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben

Wie wird gefördert?

  • Förderart: indirekter Zuschuss durch Kostenersparnis
  • Förderumfang: abhängig von Art und Umfang der Messebeteiligung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag bei der jeweils beauftragten Durchführungsgesellschaft stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), Stand 12/2023

Weitere Informationen zum Programm:

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