Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021-2027)

  • Zuschüsse, die in der Regel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung von nationalen Programmen bereitgestellt werden
  • Für Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen sein, die im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind
  • Bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU und unterstützt innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der maritimen Ressourcen
  • Fördergeber: Europäische Union

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Verbände
  • Behörden
  • und sonstige Organisationen

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erhalten für innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der maritimen Ressourcen.

Mitfinanziert werden investive und nicht investive Maßnahmen u.a. in folgenden Bereichen:

  • nachhaltige Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
  • nachhaltige Aquakulturtätigkeiten sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit
  • nachhaltige blaue Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften
  • internationale Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union beim Umwelt- und Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel bei.
  • Im Übrigen werden die Voraussetzungen in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: i.d.R. Zuschüsse
    Der Fonds trägt überwiegend zur Kofinanzierung nationaler Programme bei (geteilte Mittelverwaltung)
  • Förderhöhe: wird in den nationalen Programmen festgelegt
  • Förderumfang: bis zu 70% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben (Ausnahme: Ausgleich für Mehrkosten in den Gebieten in äußerster Randlage, hier sind 100% möglich)
  • Beihilfehöchstsatz: i.d.R. 50% der gesamten förderfähigen Ausgaben
  • Budget:
    • Gesamtbudget für den Zeitraum 2021 bis 2027 rund 6,108 Mrd. €, davon 5,311 Mrd. € im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
    • Für Deutschland stehen für die gesamte Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt ca. 212 Mio. € zur Verfügung.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Maßnahmen des Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von nationalen Programmen durchgeführt. Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind.

Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission jährliche Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Weitere Informationen sind im Internet verfügbar.

Zentraler Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

In Nordrhein-Westfalen stellen Sie Ihren Antrag über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt