Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

  • Zuschüsse von 80% der pauschal angesetzten Personal- und Sachkosten zusätzlich zur Förderung durch die Arbeitsagentur
  • Für KMU, für insolvente oder von Insolvenz bedrohte Unternehmen und für Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Fördert Beratung und begleitende Tätigkeiten zum Transfer von durch Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • Unternehmen, die insolvent oder von Insolvenz bedroht sind
  • im Einzelfall Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und für den Arbeitsmarkt der Region eine besondere Bedeutung haben

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für die Beratung und Begleitung von Beschäftigten, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Transfergesellschaft.

Mitfinanziert werden Personal- und Sachkosten für

  • Personal für herausgehobene Projektmitarbeit und
  • Personal für Projektmitarbeit.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • In Ihrem Unternehmen sind Beschäftigte von Personalabbau bedroht.
  • Ein Transfersozialplan wurde vereinbart.
  • Spätestens 4 Wochen nach Beginn der Transfermaßnahme legt der Transferträger ein vermittlungsorientiertes Konzept vor. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe:
    • 6.690 € (zuwendungsfähige Ausgaben) pro Stelle und Monat für herausgehobene Projektmitarbeit
    • 6.450 € (zuwendungsfähige Ausgaben) pro Stelle und Monat für Projektmitarbeit
  • Förderdauer: max. 12 Monate

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie erhalten die Unterstützung zusätzlich zum Transferkurzarbeitergeld und dem Zuschuss zu Transfermaßnahmen durch die Agentur für Arbeit.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag über die zuständige Regionalagentur.

Bewilligungsbehörde ist die zuständige Bezirksregierung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

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