Berufliche Weiterbildung

  • Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und damit verbundenen Kosten für Fahrten, Unterbringung, Verpflegung, Kinderbetreuung
  • Für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose
  • Fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss nachzuholen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Arbeitslose

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Für die Weiterbildungskosten und die Teilnahme an Auftragsmaßnahmen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.

Mitgefördert werden:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern
  • Prämie für bestandene Prüfungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie lassen sich vor Beginn der Teilnahme durch die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter beraten.
  • Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme sind für die Förderung zugelassen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Lehrgangskosten: notwendig Kosten
    • Fahrtkosten: für Pendelfahrten bis zu 588 € pro Monat bzw. Kilometerpauschalen
    • Kosten für auswärtige Unterbringung: 60 € pro Tag, max. 420 € pro Monat
    • Kosten für auswärtige Verpflegung: 24 € pro Tag, max. 168 € pro Monat
    • Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern: 150 € pro Monat
    • Weiterbildungsprämie bei Umschulungen: 1.000 € für Zwischenprüfung, 1.500 € für Abschlussprüfung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. bei Ihrem Jobcenter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit, Stand 01/2024
  • Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III – Arbeitsförderung, §§ 1 ff.)
  • Informationen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand 10/2024

Weitere Informationen zum Programm:

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