Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie können einen Zuschuss für die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen erhalten.
Die Förderung erfolgt in den folgenden Programmlinien:
Mitfinanziert werden folgende Projekte:
Gesamtmaßnahme: städtebauliche Entwicklung oder
Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden
Grundsätze von der Gemeinde abgegrenzt worden ist und für dessen
Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von
eigenständigen Teilmaßnahmen notwendig ist
Städtebauliche Einzelvorhaben: insbesondere für
städtebauliche Einzelvorhaben von erheblicher städtebaulicher
Bedeutung, die sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und
durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht
werden
Übrigens: Sie können die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.
Anträge sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Die Bezirksregierung prüft als Bewilligungsbehörde den angemeldeten Förderbedarf und erstellt einen Programmvorschlag. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) stellt die Vorschläge der Bezirksregierungen zu einem Programm zusammen, stimmt dieses mit der EFRE-Verwaltungsbehörde NRW und/oder dem Bund ab und gibt das Programm bekannt.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2028
Weitere Informationen zum Programm und den jährlichen Programmausschreibungen:
Die Kommunen im Rheinischen Revier können seit Juli 2021 im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms Rheinisches Revier der Zukunft Projekte und Projektideen im Dialog mit Förder- und Beratungsstellen erörtern. Gefördert werden städtebauliche Projekte, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes in Gebieten, die vom Braunkohletagebau betroffen sind, für Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum steigern.
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Tel.: 0 211 8618-50
Fax: 0 211 8618-54444
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