Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren (Service-Center: 0211 91741 – 4800).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die
mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen
gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses
„RWP-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft“ genannten Bereichen
zuzuordnen sind – sog. Positivliste.
Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.
Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden:
Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Grundlage der Förderung:
Richtlinie / Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 1. März 2024
Durchführungserlass / Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 1. März 2024
Geltungsdauer: 31.12.2027Bei einer Förderquote bis 50% erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO). Bei einer Förderquote bis zu 70% (nur Belegschaftsinitiativen) erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe.
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.
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