NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen (für Konsortial-, Projekt- und Direktfinanzierungen)

  • 100% Direktkredite und Konsortialfinanzierungen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50%
  • Für Gebietskörperschaften, Wasser-/Abwasserverbände und Investitionen in Forschung und Lehre im Rahmen von Direktkrediten, alle anderen Infrastrukturinvestoren im Rahmen von Konsortialfinanzierungen
  • Finanziert Vorhaben im Bereich der Infrastruktur
  • Maßgeschneiderte, langfristige Finanzierungen unter Einbeziehung förderpolitischer Aspekte
  • Fördergeber: NRW.BANK

Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen

Eine gut funktionierende Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für das wirtschaftliche Wachstum einer Region.

Zur Unterstützung des Erhalts und des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK direkt oder im Rahmen von Konsortialfinanzierungen maßgeschneiderte, individuelle Finanzierungslösungen an.

Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen wird die NRW.BANK nur auf Einladung eines Kreditinstituts (Konsortialführer) tätig, sie übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner der Hausbanken. In Teilbereichen steht die NRW.BANK den Endkreditnehmern auch als direkter Finanzierungspartner zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen für NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen sind im Rahmen von direkten Finanzierungen:

  • Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe)
  • Wasser-/Abwasserverbände

sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen:

  • alle sonstigen Infrastrukturinvestoren

Was wird gefördert?

Sie erhalten Kredite zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Unternehmens- oder Projektfinanzierungen.

Beispiele sind:

  • Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung
  • Soziale Infrastruktur und Bildung
  • Öffentlich-Private Partnerschaften
  • Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich
  • Verwaltungsgebäude von Anbietern öffentlicher Infrastruktur
  • damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.

Projektfinanzierungen sind eine Spezialform der Cash- Flow-Finanzierung, bei der die künftigen Chancen und Risiken des zu finanzierenden Vorhabens im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.

Finanziert werden Investitionen in neue Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Finanzierung von bestehender Infrastruktur möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Sitz Ihres Unternehmens oder der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Im Einzelfall können auch Projekte mit mittelbarem NRW-Bezug (z.B. durch Zuliefereranteile aus NRW) finanziert werden.
  • Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
  • Die Gesamtfinanzierung und der Kapitaldienst müssen gesichert sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: direkte Kreditfinanzierung oder Beteiligung an der Konsortialfinanzierung von
    • klassischen Darlehen
    • Betriebsmitteldarlehen
    • Forfaitierungen
    • Schuldscheindarlehen
    • Avalkrediten
  • Finanzierungsanteil: bis zu 50% der Gesamtfinanzierung bei Konsortialfinanzierungen
  • Mindestbetrag: 5 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK
  • Konditionen:
    • direkte Finanzierung: individuell verhandelt mit der NRW.BANK
    • Konsortialfinanzierung: individuell verhandelt mit der Hausbank, die NRW. BANK übernimmt diese Konditionen bei Einstieg in das Konsortium (pari passu)
  • Sicherheiten: banküblich

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bei einer direkten Finanzierung stellen Sie den Antrag formlos bei der NRW.BANK.

Bei einer Konsortialfinanzierung stellen Sie den Antrag formlos bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag frühzeitig stellen.

Weitere Informationen

Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den Darlehensnehmer haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen, z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten. In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die jeweilige Hausbank gegenüber dem Endkreditnehmer offengelegt.

 

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Markus  Landgraf

  • Abteilungsleiter
  • Infrastrukturfinanzierungen

Weitere Förderangebote