Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben, bei Betrieben unter 25 ha Fläche max. 1.500 € pro Jahr
  • Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind oder deren Satzung genehmigt wurde
  • Fördert eigenständige Waldbewirtschaftung, Biodiversität, Wirtschaftsplanung, biologische/technische Produktion
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt sind bzw. deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist

Was wird gefördert?

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss für die eigenständige Waldbewirtschaftung.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden:

  • Wirtschaftsplanung
  • biologische Produktion
  • technische Produktion
  • Förderung der Biodiversität im Wald

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Forstfläche liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Betreuungsleistungen entsprechen den satzungsgemäßen Aufgaben des Zusammenschlusses.
  • Es liegt ein Forsteinrichtungswerk vor, dessen Gültigkeitsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
  • Die Betreuungsdienstleistungen werden durch fachkundiges Personal erbracht.
  • Sie müssen sicherstellen, dass das Personal unparteiisch ist und bei ihm kein Interessenkonflikt besteht.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 30% bis 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 2.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Projekts stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens:

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