KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen
  • Fördert risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) tätig sind.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
  • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen,
als Antragsteller zugelassen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU im Bereich der IKT.

Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen:

  • Software-intensive Systeme sowie
  • Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS),

die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Bei dem Projekt handelt es sich um ein industrielles Forschungs- bzw. vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben, das durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet ist.
  • Der innovative Kern des Vorhabens liegt maßgeblich im Bereich IKT.
  • Es handelt sich um ein Einzelvorhaben von KMU oder um ein Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU. Der Nutzen des Vorhabens kommt in erster Linie den beteiligten KMU zugute.
  • Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem EWR oder in der Schweiz.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Bonus für KMU möglich
    • zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 3 Jahren

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für eine ausführliche Erstberatung steht interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zur Verfügung.

In dem zweistufigen Förderverfahren können zunächst Projektskizzen eingereicht werden. Antragstelle für die Themenbereiche Software-intensive Systeme ist der Projektträger im DLR, für die Themenbereiche Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Für das Einreichen der Skizzen steht für den jeweiligen Forschungsbereich ein Online-Werkzeug zur Verfügung.

Bewertungsstichtage sind der 15.04. und 15.10. des jeweiligen Jahres.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen auf den Internetseiten des BMBF:

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