BMWK-Innovationsgutscheine (go-Inno)

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 20.000 € pro Jahr
  • Begünstigt KMU mit technologischem Potenzial, weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 20 Mio. €
  • Fördert externe Management- und Beratungsdienstleistungen zur Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • autorisierte Beratungsunternehmen, die förderfähige Beratungsleistungen durchführen

Begünstigt werden eigenständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks im Sinne der KMU-Definition der EU mit

  • technologischem Potenzial,
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • weniger als 100 Mitarbeitern beschäftigen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 20 Mio. €.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für externe Management- und Beratungsdienstleistungen erhalten, wenn Sie Produkt- und technische Verfahrensinnovationen in Ihrem Unternehmen vorbereiten und durchführen wollen.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Sie erfolgt in zwei Leistungsstufen:

  • Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
    • Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Ist-Zustandes des zu beratenden Unternehmens
    • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
    • Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für ein Realisierungskonzept
    • Entwicklung eines entsprechenden Finanzierungsplans einschließlich öffentlicher Förderprogramme
    • Abschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs für Erstellung und Umsetzung des Realisierungskonzepts,
    • qualitative Einschätzung des Erfolgs der Umsetzung dieses Konzepts
  • Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
    • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
    • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers für die Beseitigung der festgestellten Defizite
    • Entwicklung eines technisch/technologischen, organisatorischen und finanziellen Realisierungskonzepts
    • Vorbereitung einer entsprechenden Kooperation zwischen beratenem Unternehmen und ggf. externem Technologiegeber
    • Information über öffentliche Förderprogramme
    • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture Capital-Gesellschaften
    • Kreativworkshop
    • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungsdienstleistungen erfüllen die Anforderungen an die Leistungsstufen und werden von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht.
  • Die Beratungen werden wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt.
  • Die Leistungen basieren auf einem Beratungsvertrag zwischen Unternehmen und Beratungsunternehmen.
  • Die Beratung und Beantragung der Förderung ist für Beratungsunternehmen auf 350.000 € pro Jahr begrenzt.
  • Das beratene Unternehmen bestätigt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen schriftlich.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 50% der vorhabenbezogenen Ausgaben
  • Förderhöhe: pro Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100 € förderfähig, insgesamt
    • in Leistungsstufe 1: bis zu 8 Beratertage, bei Einbeziehung sachverständiger Dritter bis zu 10 Beratertage
    • in Leistungsstufe 2: bis zu 20 Beratertage, bei Einbeziehung sachverständiger Dritter bis zu 25 Beratertage
    • pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt max. 20.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden EU-Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kosten der Markteinführung
  • bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte Innovations-, Transfer- und Beratungsleistungen,
  • Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen
  • Beratungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen stehen
  • Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Als an einer Beratung interessiertes Unternehmen wenden Sie sich an ein Beratungsunternehmen, das zur Durchführung des Programms autorisiert ist. Die Anschriften der autorisierten Beratungsunternehmen können auf den Internetseiten des DLR Projektträgers abgerufen werden.

Interessierte Beratungsunternehmen können sich als Beratungsunternehmen autorisieren lassen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm: auf

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