Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H)

  • Zuschüsse abhängig von der Art der Maßnahme und den individuellen Verhältnissen
  • Für Zuwanderer unter 30 Jahren mit dauerhaftem Bleiberecht
  • Fördert Ausbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Spätaussiedler sowie deren Familienangehörige, wenn sie mit dem Spätaussiedler eingereist sind
  • Asylberechtigte
  • Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz gemäß Asylgesetz (AsylG) mit Aufenthaltserlaubnis zuerkannt wurde
  • Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem AsylG
  • Personen mit Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsgesetz
  • Ehegatten der Personen mit Aufenthalt, die nach den maßgeblichen Vorschriften des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen

unter 30 Jahre

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für Ausbildungsmaßnahmen, um sich für die Aufnahme oder Durchführung eines Hochschulstudiums vorzubereiten.

Sie können den Zuschuss u.a. für folgende Kosten verwenden:

  • Kurskosten, Prüfungsgebühren
  • eingliederungsbedingte Lernmittel
  • Fahrkosten
  • Lebensunterhalt
  • Unterkunftskosten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nehmen an Kursen und Seminaren teil, die dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen.
  • Sie dürfen keinen Anspruch auf andere Leistungen haben, die demselben Zweck dienen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der Maßnahme und den individuellen Verhältnissen
  • Förderdauer: max. 30 Monate

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nur unter engen Voraussetzungen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Wenn Sie Leistungen nach anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften für den gleichen Zeitraum erhalten, müssen Sie den Zuschuss bis zur Höhe der anderweitig gewährten Leistungen zurückzahlen.

Zuschüsse nach diesen Richtlinien sind nachrangig gegenüber Leistungen, die Sie aufgrund von Rechtsvorschriften erhalten und mit denen Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten und Ihre Unterkunftskosten decken. Individualleistungen können Ihnen jedoch unter den entsprechenden Voraussetzungen als aufstockende Zuschüsse gewährt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei den Bildungsberatungsstellen GF-H.

Die Förderung erfolgt durch die Otto Benecke Stiftung e.V.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt