Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
die der KMU-Definition der EU entsprechen und ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.
Mit dem Zuschuss können Sie Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung finanzieren.
Gefördert werden Beratungen insbesondere zu folgenden Themen:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Beratung weder ganz noch teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen, einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), kombinieren (Kumulierungsverbot).
Als Jungunternehmen führen Sie zunächst ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
Sie stellen den Antrag über das online zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren bei einer der beauftragten Leitstellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: Die Richtlinie gilt für Beratungen, für die bis zum 31.12.2026 ein Antrag eingereicht wird.
Weitere Informationen zum Programm:
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Übrigens: Wenn Sie vor einer Gründung in Nordrhein-Westfalen eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, kommt für Sie das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) in Frage.
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 0 6196 908-1570
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