NRW.SeedCap

  • Offene Beteiligung zwischen 100.000 € und 500.000 € *Klima- und Umwelttechnikunternehmen bis max 750.000 €
  • Für innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) bis 3 Jahre nach Unternehmensgründung, für Folgefinanzierungen bis 5 Jahre möglich
  • Finanziert Maßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen und der Finanzierung von Betriebsmittel junger Unternehmen
  • Business Angel bzw. privater Seedinvestor und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditionen/Bedingungen
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.

Was wird gefördert?

Sie können Wachstumskapital für Ihr Unternehmen erhalten durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital eines Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der Investor bringt außer Kapital auch seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.

Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:

  • neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen
  • Betriebsmittel
  • Investitionen zur Validierung des Geschäftsmodells
  • Markteinführung und Wachstum

Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Sitz und wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen.
  • Das Unternehmen darf bei der Erstfinanzierung nicht älter als 36 Monate, bei Folgefinanzierung nicht älter als 60 Monate sein.
  • Für die Antragsstellung bedarf es der Bereitschaft zur Finanzierung und Unterstützung einer oder mehrerer (noch nicht beteiligter) erfahrenen Business Angel oder privater Seedinvestoren.
  • Privater Seedinvestor bzw. Business Angel und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditonen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: offene Beteiligung (Gesellschaftsanteile)
  • Mindestfinanzierung: 100.000 €
  • Maximalfinanzierung: 500.000 €

Kooperation mit Business Angel und privatem Seedinvestor

Der Business Angel oder privater Seedinvestor sowie die NRW.BANK übernehmen grundsätzlich die Finanzierung zu gleichen Teilen. Eine Finanzierung durch die NRW.BANK setzt eine marktkonforme Ausgestaltung voraus. Die Gründer haben einen erkennbaren Eigenbeitrag geleistet.

Der von dem Business Angel und/oder privaten Seedinvestor und der NRW.BANK übernommene Finanzierungsanteil ist in Form einer Bareinlage zu erbringen.

Sofern der erste Finanzierungsbedarf einen Betrag von 500.000 € übersteigt, ist der darüberhinausgehende Betrag allein durch den/die Gesellschafter beziehungsweise Gründer und/oder den Business Angel beziehungsweise weitere Investoren zu finanzieren.

Die NRW.BANK übernimmt in keinem Fall eine Lead Arranger-Funktion.

Der Business Angel kann auch Vertreter mehrerer Privatinvestoren sein. Zwischen NRW.BANK und Privatinvestor wird eine Kooperationsvereinbarung zwecks Vertretungsregelung abgeschlossen.

Sollte eine beihilfefreie Finanzierung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Beteiligung der NRW.BANK unter Gewährung einer De-minimis-Beihilfe möglich.

Besondere Vorteile für Unternehmen der Klima- und Umwelttechnik

Unternehmen der Klima- und Umwelttechnik, die einen hohen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten, d.h. deren Schwerpunkt folgende Ziele verfolgen:

  • Umweltfreundliche Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Energie, Batterietechnik, Energieeffizienz, Wasserstoff
  • Nachhaltige Wasserwirtschaft, z.B. Sicherung der Ressource Wasser, Schutz des Lebensraums Wasser
  • Schutz der Atmosphäre und Böden, z.B. CO2-Abscheidung und –Speicherung, Direct air capture
  • Kreislaufwirtschaft, z.B. nachwachsende Materialien, Recycling Technologien, Waste to Energy

erhalten zusätzlich folgende besondere Vorteile:

  • Maximalfinanzierungen bis zu 750.000 €
  • Finanzierungsanteil der NRW.BANK (bei einer gemeinsamen Finanzierung mit einem oder mehreren Business Angels/ Seedinvestoren) kann bis zu 2/3 betragen.
  • Die (Erst-)Finanzierung kann grundsätzlich bis zu einem Unternehmensalter von 60 Monaten erfolgen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Ablösung von Altgesellschaftern
  • Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für erste Fragen und Hinweise zu der Antragstellung nehmen Sie bitte vorab Kontakt über seedcap@nrwbank.de auf. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Weitere Informationen

Ob die Beteiligung beihilfefrei gestaltet werden kann, ist vom Einzelfall abhängig und wird nach Antragstellung geprüft.

Die Eigenkapitalfinanzierungsaktivitäten werden wettbewerbsneutral gestaltet.

Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung der NRW.BANK besteht nicht.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner