NRW.MicroCrowd

  • Darlehen bis 50.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 80% bei mind. 20% Crowdfunding - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit
  • Für Gründungen und junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme
  • Fördert Gründungen sowie Wachstums- und Erweiterungsmaßnahmen junger Unternehmen in Verbindung mit einem Crowdfunding-Projekt
  • Direktkredit in Kooperation mit einer Startnext-Crowd-Kampagne
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

So funktioniert NRW.MicroCrowd

NRW.MicroCrowd ist ein Mikrodarlehen der NRW.BANK, das speziell auf Crowdfunding-Projekte von Gründenden und jungen Unternehmen aus NRW zugeschnitten ist.

Parallel zum Einwerben von finanzieller Unterstützung über die Crowdfunding-Plattform Startnext können Sie ein Darlehen für das Wachstum Ihres Unternehmens beantragen.

Beim Crowdfunding präsentieren Gründende und junge Unternehmen ihr Vorhaben online auf der Crowdfunding-Plattform Startnext, machen sich damit in der Community bekannt und werben um (finanzielle) Unterstützung für ihre Idee.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) sowie Kleinstunternehmen als gGmbH oder GmbH, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen, und 

  • die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberuflich Tätigkeit aufnehmen wollen oder
  • die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, das Sie mit einem Crowdfundingprojekt auf der Plattform Startnext kombinieren.

Sie können das Darlehen für folgende Vorhaben einsetzen:

  • Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt
  • Erweiterung und Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Übrigens: Sie können das Mikrodarlehen zweimal beantragen, beim zweiten Mal allerdings nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben und mit einer neuen positiven Crowdfinanzierung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- bzw. das Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben.
  • Sie stellen die dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens plausibel dar.
  • Als GmbH oder gGmbH haben Sie Ihren sozialen oder ökologischen Geschäftszweck in Ihrem Gesellschaftsvertrag verankert.
  • Parallel starten Sie ein Crowdfundingprojekt über Startnext und erreichen das erste Fundingziel (≥ 20% des Darlehensbetrags).
  • Ihr Gründungs- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Gründungen im Nebenerwerb müssen innerhalb von 3 Jahren zum Vollerwerb führen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs bei mind. 20% Crowdfundinganteil
  • Höchstbetrag: 50.000 € (entspricht 80%)
  • Laufzeiten: max. 10 Jahre bei 6 Tilgungsfreimonaten
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in monatlichen Raten nach Ablauf des tilgungsfreien Zeitraums
    • außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: keine

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 0, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 4,50, Effektivzins 4,5802.01.2024
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK über das Kundenportal.

Wichtig:

  • Nach der finalen Fixierung des Crowdfundingprojekts auf Startnext können Sie den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive Anlagen über unser Kundenportal hochladen und einreichen.
  • Sie müssen den Antrag spätestens 3 Tage vor Ende des bei Startnext festgelegten Fundingzeitraums stellen.
  • Nach inhaltlicher Prüfung des Antrags und positiver Darlehensentscheidung erhalten Sie von der NRW.BANK den Darlehensvertrag.

Anträge können Sie direkt in unserem Kundenportal stellen: 

Zum Portal

Träger der Finanzierung

Logo Landesregierung Nordrhein Westfalen

NRW.MicroCrowd wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Startnext-Partnerpage. Ihr Crowdfundingprojekt können Sie direkt hier starten.

Im Video erklärt

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Kurz erklärt: So funktioniert NRW.MicroCrowd

Formulare und Merkblätter

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