Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mittelabrufe können nur noch bis zum 18.12.2024, 12 Uhr, entgegen genommen werden.
Anträge, die in diesem Jahr noch zugesagt und ausgezahlt werden sollen, bitten wir bis spätestens zum 06.12.2024 vollständig und entscheidungsreif einzureichen.
Zur Erleichterung bei der Abwicklung unserer kommunalen Förderprogramme wurde Nachfolgendes zum 01.10.2024 angepasst:
Wir bitten Sie von Doppeleinreichungen abzusehen.
Antragsberechtigt sind:
Mit dem Darlehen können Sie alle Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen, Volkshochschulen und Kindergärten sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen finanzieren.
Grundstücke, die notwendiger Bestandteil Ihres Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden.
Ebenfalls können Planungskosten rückwirkend für maximal drei Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind, mitfinanziert werden.
Die NRW.BANK behält sich eine Prüfung des Einzelfalls vor.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 10 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 1,76(1,77) Sollzins 1,76, Effektivzins 1,77 | 21.11.2024 |
| 20 | 3 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 1,87(1,88) Sollzins 1,87, Effektivzins 1,88 | 21.11.2024 |
| 30 | 5 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 1,91(1,92) Sollzins 1,91, Effektivzins 1,92 | 21.11.2024 |
Direktgeschäft.
Der tagesaktuelle Zinssatz gilt für jeden Bankarbeitstag ab circa 10 Uhr.
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Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus den Programmen NRW.BANK.Moderne Schule und NRW.BANK.Kommunal Invest sowie IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Kredit dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Die relevanten und einzuhaltenden Sektorleitlinien sind unter "Formulare und Merkblätter" aufgeführt.
Direktverfahren
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK.
Die NRW.BANK verbilligt zusätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW, der als Refinanzierungsbasis dient.
Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
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