Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

  • Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 2 Mio. €
  • Für Gründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe
  • Zur Besicherung bei Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründerinnen und -gründer
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
  • Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Sie können die Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen verwenden.

Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen
  • Betriebsverlagerungen
  • Gewährleistungen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ausfallbürgschaft
  • Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €
  • Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Sanierungen von Unternehmen
  • Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

Ihre Hausbank leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt