Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

  • Ausfallbürgschaften bis 80% für Kredite bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. €
  • Für gewerbliche Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, land- und forstwirtschaftschaftliche Betriebe in NRW
  • Zur Absicherung von Krediten für Investitionen, Betriebsmittel, Konsolidierung und Sanierung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe
  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit einer Landesbürgschaft, wenn Sie keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei Ihrem Vorhaben von besonderem Gewicht.

Sie können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen nutzen

  • Neuinvestitionen
  • Nachfinanzierung von Investitionen
  • Beschaffung von Betriebsmitteln
  • Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt.
  • Sie bieten alle zumutbaren Sicherheiten an.
  • Ihnen stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung.
  • Sie schließen den Kreditvertrag innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft ab und leiten ihn der beauftragten Stelle zu.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ausfallbürgschaft
  • Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bei einem Bürgschaftsvolumen über 2,0 Mio. €:

  • Sie stellen Ihren Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC).
  • Es gelten die Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei einem Bürgschaftsvolumen bis zu 2,0 Mio. €:

  • Sie stellen Ihren Antrag bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Es gelten die Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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