Die NRW.BANK ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.nrwbank.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2022 erstellt.

Grundlage der Erklärung ist ein BITV/EN 301 549-Test, der am 23. Mai 2022 durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH durchgeführt wurde.

Der BITV-Test basiert auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Er bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Im Rahmen des Tests wurden 11 unabhängig ausgewählte Seiten eingehend geprüft. 

Alle geprüften Webseiten wurden als BITV/EN 301 549-konform bewertet.

Prüfzeichen BIK BITV-konform

Link zum BITV-Test Prüfbericht

Nicht geprüft wurde die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente. Diese sind derzeit überwiegend noch nicht barrierefrei nutzbar. Wir arbeiten daran, auch diese Dokumente in Zukunft barrierefrei zugänglich zu machen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Die NRW.BANK ist bemüht, Hinweise und Anfragen zur Barrierefreiheit zeitnah zu beantworten. Bitte füllen Sie die unten stehenden Felder aus.

Bei Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit auf www.nrwbank.de können Sie sowohl über das folgende Formular als auch telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. 

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
Anrede

Durchsetzungsverfahren

Die NRW.BANK ist bemüht, Hinweise und Anfragen zur Barrierefreiheit zeitnah zu beantworten. Sollten Sie bei Ihrem Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Nähere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik 

Sie erreichen die Ombudstelle per E-Mail unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de 

Die Erklärung wurde zuletzt am 1. Juni 2022 überprüft.