Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Unternehmen

  • Billigkeitsleistungen i.d.R. bis zu 80% der förderfähigen Kosten
  • Für gewerbliche Unternehmen
  • Finanziert Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind
  • Fördergeber: Bund; Land

Aktueller Hinweis

Die Antragstellung bei der NRW.BANK ist erst nach vorheriger Beratung durch die für das Unternehmen zuständige Kammer bzw. berufsständische Körperschaft möglich.

Anträge können bis spätestens zum 30.06.2025 bei der NRW.BANK eingereicht werden.

Den Antrag finden Sie auf dieser Produktseite in dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter".

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe
  • Selbstständige
  • private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur
  • Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), soweit diese nicht durch andere Förderbereiche dieser Richtlinie abgedeckt werden.

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.

Es werden Billigkeitsleistungen insbesondere für folgende Schäden und Kosten gewährt:

  • Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten
  • Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadensereignis
  • Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis
  • Kosten für Gutachtenerstellung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021.
  • Sie weisen die Kosten durch Gutachten von einer oder von einem von einer nationalen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen nach.
  • Die Billigkeitsleistung darf nicht zu einer Überkompensation führen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Billigkeitsleistung
  • Förderumfang:
    • Sachschaden bzw. Einkommenseinbußen: bis zu 80%, in Härtefällen bis zu 100%
    • Gutachtenkosten:100%
  • Bagatellgrenze: 5.000 € je Betriebsstätte

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft, bzw. an Ihre örtliche IHK, wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört. Hier wird Ihnen das Verfahren erläutert und Sie erhalten Informationen über das Gutachterverfahren.

Sobald Sie alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, erfolgt bei Unternehmen, die einer Kammer bzw. berufsständische Körperschaft angehören, eine Prüfung der Unterlagen durch die Kammer bzw. Körperschaft, die ein Votum zum Antrag abgibt. Gehört Ihr Unternehmen keiner Kammer bzw. berufsständische Körperschaft an, benötigen Sie kein Votum.

Anschließend stellen Sie den Antrag elektronisch über das Antragsportal unter                                                                            www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag

Falls die elektronische Antragstellung über den gewählten Browser nicht funktioniert, versuchen Sie bitte zunächst einen anderen Browser aus oder schicken den vollständigen Antrag auch mit der Post an die NRW.BANK, Förderprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster.

Ansprechpartner bei den Kammern und berufsständischen Körperschaften finden Sie hier.

Nähere detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier

 

Im Video erklärt

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Tutorial zum Antragsverfahren

Ihr Ansprechpartner

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