Prüfen Sie jetzt Ihre Chance auf eine Wohnraumförderung
Mit dem interaktiven Chancenprüfer für die Wohnraumförderung des Landes und der Förderprogramme der NRW.BANK vermitteln wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine der oben dargestellten Förderungen für Sie in Frage kommt, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt und wie Ihre Aussichten auf eine Förderung beim Hausbau oder Hauskauf sind. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nicht alle persönlichen Lebensumstände erfasst. Ein positives Ergebnis ist daher nur ein Richtwert, aus dem sich keinerlei Rechtsanspruch ableitet. Maßgeblich ist hier – je nach Förderprogramm – die Entscheidung der Bewilligungsbehörde beziehungsweise Ihrer Hausbank.
Hausbau bis Wohnungskauf: Ihr Weg zur Förderung
Über die NRW.BANK stehen Ihnen zwei Arten der Förderung mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen und Antragsverfahren offen: Programme der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eigene Förderprogramme der NRW.BANK.
So profitieren Sie von der Wohnraumförderung des Landes NRW
Liegt die betreffende Immobilie in NRW? Wird Sie von Ihnen selbst bewohnt? Bewegt sich Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen? Dann können Sie jetzt von der Wohnraumförderung des Landes NRW profitieren. Informieren Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde und nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung!
Kontakt zu Ihrer Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde – zum Beispiel Ihr örtliches Bauamt – ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um gefördertes Wohneigentum geht. Wer genau für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.
Vorbereitung für das Gespräch mit der Bewilligungsbehörde
Erfahren Sie, welche Unterlagen die Bewilligungsbehörde braucht, um Ihren Antrag auf Wohnraumförderung des Landes NRW bearbeiten zu können. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit zum Gespräch.
Hinweis: Diese Checkliste können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
Diese Belege sind für jede im Haushalt lebende Person, die über eigene Einkünfte verfügt, notwendig. Bitte achten Sie darauf, diese Dokumente vollständig vorliegen zu haben, da diese zur Prüfung einer grundsätzlichen Förderberechtigung von zentraler Bedeutung sind. Abhängig von der Art der Einkünfte gibt es unterschiedliche Nachweise:
- Jüngster Einkommenssteuerbescheid
- Lohn- oder Gehaltsbescheinigung(en) der vergangenen zwölf Monate
- Aktueller Rentenbescheid oder aktueller Bescheid über Versorgungsbezüge
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld
- Bei Selbstständigen als Hauptverdiener: Gewinn- und Verlustrechnung des vergangenen Jahres und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für das laufende Jahr
- Sonstige Nachweise über weitere Einkünfte (z. B. Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung)
Sollten Dokumente fehlen, können diese nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall nicht alle oder aber auch weitere Unterlagen zur Klärung der Einkommensverhältnisse erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung über die Einhaltung der Einkommensgrenze treffen zu können.
Wenn folgende Dokumente für Sie oder eine zum Haushalt gehörenden Person vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit:
- Nachweise über eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%)
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit bzw. über die Gewährung von Pflegegeld
- Nachweise über Verpflichtungen aus Unterhaltszahlungen, Kreditverträgen o. ä.
- Kauf: Exposé o. ä. inkl. Kaufpreis
- Neubau: Kostenschätzung des Architekten, der Baufirma o. ä., Grundstückskosten
- Modernisierungskosten: Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers bzw. einer Firma
Überlegen Sie sich, welchen Beitrag an den Gesamtkosten Sie leisten können:
- Welches Eigenkapital können Sie in die Finanzierung einbringen?
- Welche Arbeiten können Sie in Eigenleistung erbringen, die als Teil einer Gesamtfinanzierung gerechnet werden können?
Die Angaben zum Brutto-Jahreseinkommen finden keine Anwendung bei Beamten und Selbständigen. Bitte lassen Sie sich von der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) beraten.
Wohneigentum: die Förderdarlehen der NRW.BANK
Höhere Einkommensgrenzen, niedrige Zinsen und lange Zinsbindungen
Die NRW.BANK fördert selbstgenutzes Wohneigentum mit eigenen Förderangeboten. Diese haben im Vergleich zu den Programmen der Wohnraumförderung des Landes keine oder höhere Einkommensgrenzen sowie niedrigere Zugangsvoraussetzungen.
Der Erwerb oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung lässt sich mit dem Förderprogramm „NRW.BANK.Wohneigentum“ finanzieren. Die Einkommensgrenze liegt bei Einpersonenhaushalten bei 75.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten 100.000 Euro plus 20.000 Euro für jedes Kind.
Mit dem neuen Förderdarlehen „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ unterstützt die NRW.BANK Privatpersonen aller Einkommensklassen beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem, nachhaltigem Wohneigentum. Förderfähig ist eine nachhaltige Bauweise, die die Energieeffizienz steigert und den Einsatz von recyclebaren Rohstoffen, die Klimaresilienz gegenüber Umweltkatastrophen, aber auch die soziale Komponente barrierefreier Wohnraum umfasst.
Eines haben all die NRW.BANK-Förderprogramme gemeinsam: Sie sind zinsgünstig, bieten Ihnen lange Zinsbindungen, Laufzeiten bis zu 30 Jahre, lassen sich mit den Programmen der Landes-Wohnraumförderung kombinieren und werden direkt bei Ihrer Hausbank beantragt.
In drei Schritten zur Förderung
-
Vorbereitung aufs Hausbankengespräch
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrer Hausbank, also Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse, bei der bereits Ihre Bankkonten geführt werden. Um gut vorbereitet für diesen Termin zu sein, legen Sie fest, in welchem Rahmen Sie Eigenkapital mit einbringen können und besorgen Sie sich idealerweise vorab einen Kostenvoranschlag für die geplante Baumaßnahme beziehungsweise den Kauf. Auf dieser Basis kann Ihnen Ihr Bankberater dann das passende Förderprogramm empfehlen.
-
Termin bei Hausbank
Der Bankberater wird mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für das Förderdarlehen zusammenstellen, durchgehen und ausfüllen. Anschließend übermittelt die Hausbank den Antrag an die NRW.BANK. Zeitnah wird dieser (zumeist noch am gleichen Tag) geprüft und das Ergebnis sogleich der Hausbank übermittelt.
-
Sie können starten!
Die Hausbank informiert Sie im Gespräch darüber, wann Sie genau mit Ihrem Bau-, Modernisierungs- oder Kauf-Vorhaben beginnen können. Je nachdem, um welches Förderprodukt es sich handelt, ist dies sofort nach dem Beratungsgespräch oder erst nach Genehmigung des Antrags der Fall. Erteilen Sie bitte keine Aufträge und unterschreiben Sie keinen Kaufvertrag, bevor Sie von Ihrem Hausbank-Berater grünes Licht dazu erhalten haben!
Netzwerken und informieren
Hier finden Sie Links zum Thema Bau und Kauf eines Eigenheims. Profitieren Sie von vielfältigen Erfahrungen in der Finanzierung des Hausbaus und tauschen Sie sich über Fördermaßnahmen aus, die es möglich machen, ein Haus zu kaufen.
Bleiben Sie informiert
Nachrichten
Verpassen Sie keine Neuigkeit rund um die NRW.BANK mithilfe unserer Nachrichtendatenbank.
Veranstaltungen
Hier finden Sie eine Übersicht aller aktuellen Veranstaltungen der NRW.BANK.