NRW.Zuschuss Wohneigentum

  • Zuschuss
  • Für natürliche Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben
  • Unterstützt selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Bei Fragen zu Ihrem Antrag nutzen Sie bitte die in unseren Schreiben angegebenen Kontaktdaten.
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Die Möglichkeit zur Antragstellung für das Förderprogramm NRW.Zuschuss Wohneigentum ist zum 30.06.2024 beendet worden. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.

Bei bestehenden Anträgen können Sie weiterhin über unser Portal  Meldebescheinigungen, Unterlagen oder Schreiben online als PDF-Datei hochladen/einreichen.

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