Prüfen Sie jetzt Ihre Chance auf eine Wohnraumförderung

Mit dem interaktiven Chancenprüfer für die Wohnraumförderung des Landes und der Förderprogramme der NRW.BANK vermitteln wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine der oben dargestellten Förderungen für Sie in Frage kommt, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt und wie Ihre Aussichten auf eine Förderung beim Hausbau oder Hauskauf sind. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nicht alle persönlichen Lebensumstände erfasst. Ein positives Ergebnis ist daher nur ein Richtwert, aus dem sich keinerlei Rechtsanspruch ableitet. Maßgeblich ist hier – je nach Förderprogramm – die Entscheidung der Bewilligungsbehörde beziehungsweise Ihrer Hausbank.

  1. Schritt 1 von 3 (aktueller Schritt)
  2. Schritt 2 von 3
  3. Schritt 3 von 3

In maximal 3 Schritten zum Ergebnis

Was haben Sie vor?

Mit * gekennzeichnete Angaben sind zum Nutzen des Chancenprüfers erforderlich.

Angaben zu den persönlichen Verhältnissen

Ihr Weg zur Förderung

Über die NRW.BANK stehen Ihnen zwei Arten der Förderung mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen und Antragsverfahren offen: Programme der Wohnraumförderung des Landes sowie eigene Förderprogramme der NRW.BANK.

Förderdarlehen der NRW.BANK

Höhere Einkommensgrenzen, niedrige Zinsen und lange Zinsbindungen

Die NRW.BANK fördert Wohneigentum unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz mit eigenen Förderangeboten. Diese haben im Vergleich zu den Programmen der Wohnraumförderung des Landes keine oder höhere Einkommensgrenzen sowie niedrigere Zugangsvoraussetzungen.

Der Erwerb oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung lässt sich mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Baudenkmäler finanzieren. Die Einkommensgrenze liegt bei Einpersonenhaushalten bei 60.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind.

Eines haben all die NRW.BANK-Förderprogramme gemeinsam: Sie sind zinsgünstig, bieten Ihnen lange Zinsbindungen, Laufzeiten bis zu 30 Jahre, lassen sich mit den Programmen der Landes-Wohnraumförderung kombinieren und werden direkt bei Ihrer Hausbank beantragt.

In drei Schritten zur Förderung

  1. Vorbereitung aufs Hausbankengespräch

    Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrer Hausbank, also Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse, bei der bereits Ihre Bankkonten geführt werden. Um gut vorbereitet für diesen Termin zu sein, legen Sie fest, in welchem Rahmen Sie Eigenkapital mit einbringen können und besorgen Sie sich idealerweise vorab einen Kostenvoranschlag für die geplante Baumaßnahme beziehungsweise den Kauf. Auf dieser Basis kann Ihnen Ihr Bankberater dann das passende Förderprogramm empfehlen.

  2. Termin bei Hausbank

    Der Bankberater wird mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für das Förderdarlehen zusammenstellen, durchgehen und ausfüllen. Anschließend übermittelt die Hausbank den Antrag an die NRW.BANK. Zeitnah wird dieser (zumeist noch am gleichen Tag) geprüft und das Ergebnis sogleich der Hausbank übermittelt.

  3. Sie können starten!

    Die Hausbank informiert Sie im Gespräch darüber, wann Sie genau mit Ihrem Bau-, Modernisierungs- oder Kauf-Vorhaben beginnen können. Je nachdem, um welches Förderprodukt es sich handelt, ist dies sofort nach dem Beratungsgespräch oder erst nach Genehmigung des Antrags der Fall. Erteilen Sie bitte keine Aufträge und unterschreiben Sie keinen Kaufvertrag, bevor Sie von Ihrem Hausbank-Berater grünes Licht dazu erhalten haben!

Kurz erklärt: das Hausbankenverfahren

Ihre Bank oder Sparkasse ist erster Ansprechpartner zur Finanzierung Ihres Vorhabens. Sie berät Sie dazu gerne, bezieht die Förderung durch die NRW.BANK in die Gesamtfinanzierung mit ein und leitet die Förderanträge weiter. Das Video erklärt das sogenannte „Hausbankenprinzip“ Schritt für Schritt.

Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie den Dienst nicht erlaubt haben. Bitte klicken Sie hier, um Ihre Datenschutzeinstellungen zu ändern.

Zum Video:

Förderprogramm für erhaltenswerte Bauwerke

Investieren Sie gut gefördert in Ihr selbst bewohntes Baudenkmal oder besonders erhaltenswertes Bauwerk in NRW.

NRW.BANK.Baudenkmäler

  • Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren
  • Für gewerbliche und öffentliche Unternehmen, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen
  • Finanziert Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz

Der Tilgungsrechner: So entwickelt sich Ihr Darlehen

Mit unserem Tilgungsrechner können Sie verschiedene Darlehensverläufe und Ratenhöhen simulieren. Bestimmen Sie das Förderprogramm, die Laufzeit und die Höhe des Darlehens und verschaffen Sie sich einen Eindruck von Ihren monatlichen Raten.

Zum Tilgungsrechner

So profitieren Sie von der Wohnraumförderung des Landes NRW

Liegt die betreffende Immobilie in NRW? Wird Sie von Ihnen selbst bewohnt? Bewegt sich Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen? Dann können Sie jetzt von der Wohnraumförderung des Landes NRW profitieren. Informieren Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde und nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung!

Kurz erklärt: Eigentumsförderung der NRW.BANK

So hilft Ihnen Ihre Bewilligungsbehörde

Die Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes unterteilen sich in die zwei Bausteine „Neubau oder Kauf“ und „Modernisierung“. Dieses Video zeigt Ihnen Schritt für Schritt den Weg zur Antragsstellung bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde. Das ist in der Regel das Amt für Wohnungswesen in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis.

Lassen Sie sich von Ihrer Bewilligungsbehörde neutral und kostenlos vor Ort über Fördermöglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung beraten. Dort erfahren Sie beispielsweise ganz konkret, ob Sie sich innerhalb der Einkommensgrenzen bewegen. Wenn Sie Kostenvoranschläge oder Angebote mitbringen, prüft die Bewilligungsbehörde die Förderfähigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit der aufgeführten Kosten. Die wichtigste Regel in Sachen Wohnraumförderung lautet: Legen Sie erst mit Ihrem Bau-, Kauf- oder Modernisierungsprojekt los, wenn Sie grünes Licht für die Förderung bekommen haben!

Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie den Dienst nicht erlaubt haben. Bitte klicken Sie hier, um Ihre Datenschutzeinstellungen zu ändern.

Zum Video:

Kontakt zu Ihrer Bewilligungsbehörde

Die Bewilligungsbehörde – zum Beispiel Ihr örtliches Bauamt – ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um gefördertes Wohneigentum geht. Wer genau für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Vorbereitung für das Gespräch mit der Bewilligungsbehörde

Erfahren Sie, welche Unterlagen die Bewilligungsbehörde braucht, um Ihren Antrag auf Wohnraumförderung des Landes NRW bearbeiten zu können. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit zum Gespräch.

Hinweis: Diese Checkliste können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.

Diese Belege sind für jede im Haushalt lebende Person, die über eigene Einkünfte verfügt, notwendig. Bitte achten Sie darauf, diese Dokumente vollständig vorliegen zu haben, da diese zur Prüfung einer grundsätzlichen Förderberechtigung von zentraler Bedeutung sind. Abhängig von der Art der Einkünfte gibt es unterschiedliche Nachweise:

  • Jüngster Einkommenssteuerbescheid
  • Lohn- oder Gehaltsbescheinigung(en) der vergangenen zwölf Monate
  • Aktueller Rentenbescheid oder aktueller Bescheid über Versorgungsbezüge
  • Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld
  • Bei Selbstständigen als Hauptverdiener: Gewinn- und Verlustrechnung des vergangenen Jahres und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für das laufende Jahr
  • Sonstige Nachweise über weitere Einkünfte (z. B. Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung)

Sollten Dokumente fehlen, können diese nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall nicht alle oder aber auch weitere Unterlagen zur Klärung der Einkommensverhältnisse erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung über die Einhaltung der Einkommensgrenze treffen zu können.

Wenn folgende Dokumente für Sie oder eine zum Haushalt gehörenden Person vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit:

  • Nachweise über eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%)
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit bzw. über die Gewährung von Pflegegeld
  • Nachweise über Verpflichtungen aus Unterhaltszahlungen, Kreditverträgen o. ä.

  • Kauf: Exposé o. ä. inkl. Kaufpreis
  • Neubau: Kostenschätzung des Architekten, der Baufirma o. ä., Grundstückskosten
  • Modernisierungskosten: Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers bzw. einer Firma

Überlegen Sie sich, welchen Beitrag an den Gesamtkosten Sie leisten können:

  • Welches Eigenkapital können Sie in die Finanzierung einbringen?
  • Welche Arbeiten können Sie in Eigenleistung erbringen, die als Teil einer Gesamtfinanzierung gerechnet werden können?
  1. Alles dabei? Checkliste Beratungstermine

    Checkliste für Beratungstermine zum Thema Wohnraumförderung

    Herunterladen der Datei

Förderung für Ihr erhaltenswertes Wohneigentum

Mit dem Förderprogramm der Wohnraumförderung des Landes profitieren Sie von einem zinsgünstigen Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im unter Denkmalschutz stehenden Wohneigentum.

Eigentumsförderung - Modernisierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen 30 Jahre
  • Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 50 % des Darlehens

Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 30 Jahre
  • Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert den Bau und den Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 10% des Darlehens

Die Einkommensgrenzen

In der folgenden Tabelle sind die gesetzlichen Einkommensgrenzen nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) dargestellt. Im Falle der öffentlichen Förderung für eine selbst genutzte Immobilie muss der jeweilige Haushalt diese Einkommensgrenzen einhalten.

Haushalt gesetzliche Einkommensgrenze  
  Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B
Alleinstehend 20.420 € 28.588 €
2 Personen 24.600 € 34.440 €
Alleinerziehend (1 Kind) 25.340 € 35.476 €
3 Personen (1 Kind) 31.000 € 43.400 €
4 Personen (2 Kinder) 37.400 € 52.360 €
5 Personen (3 Kinder) 43.800 € 61.320 €
6 Personen (4 Kinder) 50.200 € 70.280 €

Mögliches Brutto-Jahreseinkommen

Die nachfolgende Tabelle zeigt hingegen das maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen eines Haushaltes als Beispiel.

Bei der Ermittlung wurde unterstellt, dass nur für eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt und Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Werbungskosten sind mit einem Pauschalbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall auch ein höheres Bruttoeinkommen möglich machen.

Haushalt mögliches Brutto-Jahreseinkommen  
  Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B

Alleinstehend

33.136 € 45.899 €

2 Personen

45.918 € 61.293 €

Alleinerziehend (1 Kind) 

47.074 € 62.911 €
3 Personen (1 Kind) 49.668 € 69.043 €
4 Personen (2 Kinder) 59.668 € 83.043 €
5 Personen (3 Kinder) 69.668 € 97.043 €
6 Personen (4 Kinder) 79.668 € 111.043 €

So erreichen Sie uns

Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.

 

Sie wünschen einen Rückruf? Wir melden uns an Arbeitstagen binnen 24 Stunden bei Ihnen.

Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr. 

 

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
Thema*
An welchem Wochentag möchten Sie zurückgerufen werden?*
Zu welcher Uhrzeit möchten Sie zurückgerufen werden?*
Anrede*
Bestätigung

Schritt für Schritt zur Sanierung

  1. Bestandsaufnahme – Ermitteln Sie den Sanierungs- oder Umbaubedarf in Ihrem denkmalgeschützten Wohneigentum. Der Besuch einer Energieberaterin oder eines Energieberaters zur Bestandsaufnahme ist hierbei hilfreich. Lassen Sie sich auch von der unteren Denkmalbehörde beraten.

  2. Zieldefinition – Definieren Sie ein Ziel: Welche Umbaumaßnahmen sind zum Erhalt des Baudenkmals oder der erhaltenswerten Bausubstanz realistisch und zielführend?

  3. Kostenvoranschläge einholen – Nun können Sie sich für die geplanten Maßnahmen schon einmal Kostenvoranschläge einholen. Wichtig: Noch keine Aufträge erteilen!

  4. Finanzierung klären – Informieren Sie sich über Förder- und Finanzierungsoptionen und stellen Sie die entsprechenden Anträge. Wenn diese bewilligt sind, ist das der Startschuss für Ihr Projekt. Sie können nun Arbeiten beauftragen.

Weitere Förderthemen

Treppe mit Treppenlift in einem Wohnhaus

Lebensgerecht umbauen

Öffentliche Förderungen helfen Ihnen bei der Finanzierung senioren- und behindertengerechter Umbauten.

Lebensgerecht umbauen
Innenhof und Fassade des Wohnquartiers Claudiushöfe in Bochum

Mietwohnraum schaffen

Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum durch Neu- oder Umbau einer Immobilie – wir unterstützen Sie mit passenden Förderangeboten.

Mietwohnraum schaffen
Ausschnitt einer roten Backsteinfassade mit der Hausnummer 103

Informationen für Bestandskunden

Von der Kreditoptimierung bis zur Weiterentwicklung Ihrer Immobilie. Hier finden Sie hilfreiche Informationen für Bestandskunden.

Informationen für Bestandskunden

Bleiben Sie informiert

  1. Lesen Sie mehr über Denkmalschutz und die passende Förderung in Nordrhein-Westfalen.

    Denkmalschutz auf der Webseite des MHKBD

  2. Erfahren Sie mehr über öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen.

    Öffentliche Wohnraumförderung auf der Webseite des MHKBD