Düsseldorf/Münster, 10. September
Am Tag des offenen Denkmals, dem 12. September, öffnen historische Bauwerke in ganz Deutschland ihre Pforten. Zum besseren Schutz der Denkmallandschaft in Nordrhein-Westfalen hat die landeseigene Förderbank die Zinskonditionen bei ihrem Programm „NRW.BANK.Baudenkmäler“ noch einmal gesenkt. Auch von der aktuellen Unwetterkatastrophe Betroffene können mit schneller Hilfe rechnen.
In Nordrhein-Westfalen laden an diesem Wochenende historische Gebäude, prägende Bauwerke und andere Denkmäler die Öffentlichkeit zum Besuch ein. „Denkmäler stiften Identität und machen Heimat erlebbar. Mit dem jährlich stattfindenden Tag des offenen Denkmals feiern wir den Erhalt und die Pflege unseres kulturellen Erbes“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Deshalb begrüßen wir, dass die NRW.BANK flankierend zu der umfangreichen Denkmalförderung, die die Landesregierung bereitstellt, ihr Förderangebot für den Erhalt von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen aktuell noch einmal ausgebaut hat.“
Privatleute, gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die in die Instandhaltung und Sanierung von erhaltenswerter Bausubstanz investieren, unterstützt die NRW.BANK über ihr Förderprogramm „NRW.BANK.Baudenkmäler“. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, zur Sanierung und zum Umbau. Die Zinssätze für ihr Förderdarlehen hat die Förderbank erst im Juli 2021 für alle Laufzeiten noch einmal gesenkt – von 0,75 auf 0,55 Prozent per annum bei privaten Investoren. Die Zinssätze für gewerbliche Fördernehmer hat die NRW.BANK ebenfalls reduziert. In der besten Preisklasse liegt er jetzt bei 0,8 Prozent statt wie bisher bei 1,0 Prozent per annum. Alle genannten Zinssätze können bis zu 30 Jahre festgeschrieben werden.
„Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, um schützenswerte Gebäude für die Zukunft nachhaltig zu erhalten,“ sagt Dietrich Suhlrie, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Das gilt nicht zuletzt auch für die bei der Unwetterkatastrophe im Juli beschädigten Gebäude, die als Baudenkmal geschützt oder aber als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft werden.“ Hier können Betroffene seitens der NRW.BANK auch über das Förderprogramm „NRW.BANK.Baudenkmäler“ mit schneller Hilfe rechnen. Die Beantragung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/baudenkmäler