Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft bietet die NRW.BANK bessere Konditionen als je zuvor in der Förderung der Wirtschaft an. Faustformel: Je kleiner ein Unternehmen ist und je mehr es in Transformation investiert, desto höher ist die Ersparnis bei den Finanzierungskosten. Dafür sorgen der gegenüber dem Marktzins um 2% niedrigere Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20%. So sind bei einer Investitionssumme von 10 Mio. € bis zu 2 Mio. € Ersparnis möglich. Ein kleines Unternehmen, dass 500.000 € über 10 Jahre finanziert, kann 170.000 € einsparen. Das macht Investitionen schneller rentabel.
Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und gestalten Zukunft. Deshalb können mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf den Effizienz und Einsparungen. Das gilt auch für die Einführung völlig neuer Technologien und Verfahren.
Darlehen aus dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft können ab dem 19. Mai 2025 über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Bis dahin stehen die Hausbanken den Unternehmen beratend bei allen Fragen zur Seite – genauso wie das Service-Center der NRW.BANK.
Antragberechtigt sind
*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.
Gefördert werden grundsätzlich eigengewerblich genutzte Investitionen in
Übrigens: Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft begleitet werden. Wir beraten Sie gerne!
Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms mit attraktiven, beihilferelevanten Zinssätzen an.
Eine optionale 50%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank kann den Darlehenszugang erleichtern.
Haftungsfreistellungen werden für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 25.000 € angeboten. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Betriebsmittelfinanzierungen für eine Laufzeit von max. 5 Jahren gewährt.
Eine Förderung ist dann nicht möglich, wenn:
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Antragsberechtigt sind
Beihilfefähig sind
1. Kosten von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte
2. Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre. Hierbei gilt der reine Erwerb von Unternehmensanteilen nicht als Investition.
Folgende Voraussetzungen sind hierbei zu erfüllen:
Die entsprechenden Kosten der Kategorien 1. und 2. müssen direkt mit der beihilfefähigen Investition und ihrer Erstinstallation verbunden sein.
Immaterielle Vermögenswerte sind beihilfefähig, wenn zusätzlich zu den Kategorien 1. und 2. die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Darüber hinaus sind Unternehmen beziehungsweise Sektoren in den Fällen des Art. 1 Abs. 2, 3, 4 und 5 AGVO von einer Förderung ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 100.000 € in der Regel binnen sechs Monaten nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe in der Beihilfentransparenzdatenbank (transparency award module) der Europäischen Kommission oder auf einer umfassenden nationalen oder regionalen Beihilfe-Website veröffentlicht werden.
Der NRW.BANK wird bei Gewährung der Förderung das Recht eingeräumt, zu jeder Zeit Bücher, Belege oder sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel auch durch Vor-Ort-Kontrollen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Prüfungsrechte kommen auch weiteren staatlichen Stellen zu. Gemäß Art. 12 AGVO können erhaltene Förderungen auch von der Europäischen Kommission geprüft werden. Vor diesem Hintergrund sind die Hausbanken verpflichtet, die Erfüllung sämtlicher Förderanforderungen zu dokumentieren und den Nachweis 10 Jahre
ab Beendigung des Darlehensverhältnisses zwischen Hausbank und Endkreditnehmer(in), es sei denn gesetzlich ist eine längere Frist vorgeschrieben, aufzubewahren und auf Verlangen innerhalb von 20 Arbeitstagen der NRW.BANK vorzulegen.
Diese Programmvariante auf Grundlage der AGVO kann jederzeit, insbesondere bei einer Änderung oder einem Außerkrafttreten der AGVO, abgeändert oder beendet werden.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Die Ermittlung des Beihilfewertes erfolgt auf Grundlage der EU-Referenzzinsmitteilung anhand eines Referenzzinssatzes. Bei Antragstellern/Antragstellerinnen ohne bilanzbasiertes Rating oder ohne ausreichende gewerbliche Bonitätsgeschichte wie Existenzgründern/Existenzgründerinnen, privaten Investoren/Investorinnen im Rahmen der Vermietung und Verpachtung sowie Projektgesellschaften ist bei der Ermittlung des Referenzzinses ein Aufschlag von mindestens 400 bp zu berücksichtigen.
Eine Kumulierung der unter diesem Programm gewährten Förderungen mit anderen Beihilfen, einschließlich De-minimis Beihilfen, ist unter Beachtung der Kumulierungsregeln nach Art. 5 De-minimis-VO sowie nach Art. 8 AGVO möglich.
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.
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