Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude

  • Zinsgünstiger Kredit von max. 5 Mio. € für flexible Laufzeiten bis zu 30 Jahre
  • Für Privatpersonen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Fördert den Neubau von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden im Niedrigpreissegment
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden im Niedrigpreissegment in Deutschland erhalten.

Mitfinanziert werden:

  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch die Expertinnen und Experten für Energieeffizienz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Nichtwohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ein.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: bis zu 1.000 € pro Quadratmeter, max. 5 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten: 4 bis 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: bis 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
    • außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Ausgeschlossen ist die mehrfache Förderung für dasselbe Nichtwohngebäude in der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment."

Die Inanspruchnahme einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Vorhaben politischer Parteien
  • Erwerb von Grundstücken
  • Ersterwerbe, bei denen der Erwerb in einen Grundstückskaufvertrag und einen separaten Bau- und Werkvertrag für den Neubau aufgespalten wird
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb), die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen (gilt auch für Umgehungstatbestände z.B. durch Treuhandgeschäfte)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe (KfW) weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Formulare und Merkblätter

Kontakt