Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 525.000 € pro Anlage
  • Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften
  • Unterstützt den erstmaligen Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Personengesellschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den erstmaligen Neu- und Ausbau von mind. 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik
  • Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung
  • Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss, d.h. die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • erforderliche Planungsleistungen Dritter

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie dürfen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides nicht mit dem Vorhaben beginnen.
  • Sie legen ein hohes Nutzungspotenzial durch die gewerbliche Binnenschifffahrt im Mindestbetriebszeitraum überzeugend dar, d.h. dass der mit einer Landstromanlage ausgestattete Liegeplatz regelmäßig von landstromfähigen Schiffen genutzt wird oder dies durch entsprechende Reedereierklärungen oder lokale Regelungen absehbar wird.
  • Die Erteilung von Konzessionen oder Aufträgen für den Bau, die Modernisierung, den Betrieb oder die Anmietung einer geförderten Landstromanlage durch Dritte erfolgt zu wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungsfreien und auflagenfreien Bedingungen.
  • Die gleichberechtigte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für das Personal nachfragender Frachtschiffe und gewerblich betriebener Fahrgastschiffe zu den allgemein bekannten Betriebszeiten und allgemein bekannten Nutzungsbedingungen des Liegeplatzes ist diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen möglich.
  • Sie betreiben und unterhalten die geförderte Anlage mind. 10 Jahre.
  • Die Anlage wird mind. 10 Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt.
  • Nach Möglichkeit wird der Strom durch Anlagen erzeugt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht älter als 6 Jahre sind.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • max. 150.000 € für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt
    • max. 525.000 € für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt