„BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien“

  • Flexible Finanzierungsarten, z.B. Zuschüsse, Steuervorteile, Garantien, bis 200 Mio. € je Unternehmen
  • Für Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland
  • Schafft den rechtlichen Rahmen für Investitionsbeihilfen für Transformationstechnologien zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen in bestimmten Wirtschaftsbereichen in der Bundesrepublik Deutschland

Was wird gefördert?

Die Regelung schafft den rechtlichen Rahmen für Investitionen in Produktionskapazitäten, die einen strategischen Beitrag zu einer klimaneutralen Wirtschaft leisten.

Aufgrund der Regelung können Beihilfen gewährt werden für folgende Investitionen:

  • Herstellung von benötigter Ausrüstung (Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2),
  • Herstellung von Schlüsselkomponenten als direkter Input für die benötigte Ausrüstung
  • Herstellung oder Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, die für die benötigte Ausrüstung und die Schlüsselkomponenten benötigt werden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verpflichten sich, die Investitionen nach deren Abschluss mind. 5 Jahre (3 Jahre bei KMU) in dem betreffenden Gebiet zu erhalten.
  • Sie bestätigen, dass Sie in den beiden Jahren vor Stellung des Beihilfeantrags keine Verlagerung zu der Betriebsstätte vorgenommen haben, in die die geförderte Investition getätigt werden soll, und sagen zu, dies auch in den beiden Jahren nach Abschluss der Investition nicht zu tun.
  • Sie beantragen die Beihilfe vor Beginn der Arbeiten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • direkte Zuschüsse
    • Steuervorteile
    • Zinszuschüsse für neue Darlehen, Bürgschaften, Rückbürgschaften, Garantien und Rückgarantien
  • Förderumfang: bis zu 40% der beihilfefähigen Kosten
  • Förderhöhe: bis zu 200 Mio. € je Unternehmen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben von Unternehmen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat
  • Vorhaben von Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionen ausdrücklich genannt sind
  • Vorhaben von Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat
  • Vorhaben von Unternehmen in Wirtschaftszweigen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat, wenn damit die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würden

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt auf Basis der jeweiligen Förderrichtlinie.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

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