Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (Richtlinien Mehrgefahrenversicherung – RL MGV)

  • Zuschüsse bis zu 50% der jährlichen Versicherungsprämie
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus
  • Finanziert Ausgaben für Versicherungsprämien, die witterungsbedingte Risiken für in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau abdecken
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen und
  • kleine und mittlere Unternehmen

der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus mit Betriebssitz und Flächen in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss zu Ausgaben für Versicherungsprämien erhalten, die witterungsbedingte Risiken für in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau) abdecken.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Neuabschluss eines Mehrgefahrenversicherungsvertrages
  • Erweiterung von bereits bestehenden Versicherungsverträgen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die zu fördernde Versicherung sieht einen Selbstbehalt von mind. 20% und eine max. Entschädigung von 80% der Versicherungssumme vor.
  • Sie errichten die Versicherungsprämie jährlich, auch im Fall von Mehrjahresverträgen.
  • Die versicherte Fläche beträgt mind. 0,3 Hektar je Nutzart.
  • Sämtliche Ihrer in Nordrhein-Westfalen bewirtschafteten Flächen der betreffenden Nutzart sind gegen mind. 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen versichert.
  • Das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie Ihre Flächen versichern, hat zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem für Landwirtschaft zuständigen Ministerium abgeschlossen und hat sich dazu bereit erklärt, die Vertragsdaten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 50% der jährlichen Versicherungsprämie
  • Bagatellgrenze: 500 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von landwirtschaftlichen, garten- und weinbaulichen Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25% des Eigenkapitals beträgt
  • Maßnahmen von landwirtschaftlichen, garten- und weinbaulichen Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag jährlich bis zum 15.05. an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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