Sirenenförderprogramm NRW

  • Zuschüsse bis zu 17.350 €, je nach Maßnahme
  • Für Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden
  • Unterstützt die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können  einen Zuschuss für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung erhalten.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • elektronische Sirenenanlagen zur Montage an Dächern bzw. Gebäuden
  • elektronische Sirenenanlagen als freistehende Masterrichtung
  • Sirenensteuergeräte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Sirenenanlage ist mind. in der Lage, die Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ zu emittieren.
  • Die Sirenenanlage erreicht mind. den Schallpegel einer alten E57-Sirene (mind. 101dB (A) in 30 m Entfernung).
  • Die Sirenenanlage verfügt über eine Akkupufferung, um bei einem Stromausfall noch mind. 4 Warn- und Entwarnzyklen durchlaufen zu können.
  • Freistehende Befestigungsmasten und Befestigungsanlagen an Gebäuden entsprechen den aktuellen Sicherheits- und Baustandards.
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme einschließlich der Folgeausgaben ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Sirenen in Dach-/Gebäudemontage: 10.850 €
    • Sirenen als freistehende Masterrichtung: 17.350 €
    • Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung: 1.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ausgaben für die Unterhaltung, Wartung und den Betrieb
  • Ausgaben für den Kauf, die Miete oder die Pacht von Aufstellflächen
  • Frequenznutzungsbeiträge
  • die Nachrüstung von Sirenensteuergeräten bei Sirenenanlagen, die nicht den technischen Anforderungen entsprechen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

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