Klimaangepasstes Waldmanagement

  • Zuschüsse bis zu 100 € pro Hektar Waldfläche und Jahr
  • Für natürliche oder juristische Personen sowie Forstbetriebsgemeinschaften, die Waldflächen bewirtschaften
  • Fördert Maßnahmen zur Einführung und Verbreitung eines an den Klimawandel angepassten Waldmanagements
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und
  • Forstbetriebsgemeinschaften,

die rechtmäßig eine Waldfläche – ausgenommen Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen – im Sinne des Bundeswaldgesetzes in Deutschland bewirtschaften.

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse erhalten, wenn Sie Maßnahmen planen, um Ihre Waldbewirtschaftung durch Einführung und Verbreitung eines in besonderem Maße an den Klimawandel angepassten Waldmanagements zu ändern.

Gefördert werden Vorhaben zu folgenden Kriterien:

  • Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mind. 5- oder mind. 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand
  • Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen
  • Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität z.B. durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen
  • Verzicht auf Kahlschläge
  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden
  • Kennzeichnung und Erhalt von mind. 5 Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar
  • Neuanlage von Rückegassen mit Abständen zwischen ihnen von mind. 30 m, bei verdichtungsempfindlichen Böden von mind. 40 m
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur
  • natürliche Waldentwicklung auf 5% der Waldfläche

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Projekt hält übergesetzliche und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement ein.
  • Ihre Maßnahme führt zu einer Erhöhung der Biodiversität in dem von Ihnen bewirtschaften Wald.
  • Ihre Maßnahmen für ein klimaangepasstes Waldmanagement erfolgen nach den in Auflagen festgelegten Kriterien im festgelegten Zeitraum.
  • Sie bewirtschaften eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Waldfläche.
  • Das klimaangepasste Waldmanagement bezieht sich auf die gesamte von Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftete Waldfläche.
  • Sie beginnen mit der Maßnahme erst nach Einreichung Ihres vollständigen Zuwendungsantrags.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: nach der Art der Maßnahme bis max. 100 € pro Hektar und Jahr

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen
    • von Bund und Ländern
    • von juristischen Personen, Stiftungen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts mit einer Beteiligung des Bundes oder der Länder von mehr als 25%
    • von Unternehmen in Schwierigkeiten
    • in Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe sind zunächst alle Daten online zu erfassen. Nach der Eingangsbestätigung schicken Sie innerhalb von vier Wochen alle notwendigen Unterlagen an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

Die Zuwendung wird jährlich für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt. Dazu muss die Antragstellung im Januar jedes neuen Haushaltsjahres bestätigt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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