Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 15 Mio. €
  • Für Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine
  • Fördert Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge einschließlich dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen des privaten Rechts
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Erwerb klimafreundlicher Nutzfahrzeuge inklusive dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben umsetzen:

  • Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, d.h. reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Umrüstung von Dieselfahrzeugen
  • Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie müssen die technischen und organisatorischen Anforderungen einhalten.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Für eine Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur müssen Sie
    • mind. 1 Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3 mit Antrieben gemäß Richtlinie anschaffen,
    • vor Antragstellung und mit Antragseinreichung den Standort festlegen.
  • Die geförderte Tank- und Ladeinfrastruktur muss dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschusses
  • Förderumfang:
    • für die Anschaffung von Fahrzeugen und die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
    • für Machbarkeitsstudien, Studien und Analysen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: insgesamt je Antragsteller und Kalenderjahr max. 15 Mio. €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Maßnahmen von Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Anträge können Sie im Rahmen spezifischer Förderaufrufe beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen. Pro Kalenderjahr sind max. 4 Förderaufrufe vorgesehen.

Fristen und weitere Informationen können Sie im Internet abrufen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt