Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

  • Zuschuss bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 200 Mio. € je nach Vorhaben
  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Finanziert Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie und zum Carbon Management
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Konsortien

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Dekarbonisierung, Speicherung und Nutzung von CO2.

Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:

  • Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
    • Teilmodul 1 fördert die Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage bzw. Prozessschritte um mind. 40%
    • Teilmodul 2 fördert die zu einer Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage oder ortsfesten technischen Einheit, in der gegenwärtig fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff genutzt werden, um mind. 40% durch Elektrifizierung der Produktionsprozesse oder durch die Umstellung auf die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff oder von aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnenen Brennstoffen als Ersatz für fossile Brennstoffe.
    • Teilmodul 3 fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die im Erfolgsfall Technologien hervorbringen, die in einem nach den Teilmodulen 1 oder 2 förderfähigen Vorhaben eingesetzt werden könnten. Förderfähig sind industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien.
  • Modul 2: Vorhaben in der Industrie und der Abfallwirtschaft in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Technologien zur CO2-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) sowie zur CO2-Abscheidung und Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS)
    • Teilmodul 1: Investitionsvorhaben
    • Teilmodul 2: Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben trägt zu den übergeordneten nationalen strategischen Zielen bei.
  • In den Teilmodulen 1 und 2 des Fördermoduls 1 und im Teilmodul 1 des Fördermoduls 2 verpflichten Sie sich, die Investitionen nach deren Abschluss mind. 5 Jahre (3 Jahre bei kleinen und mittleren Unternehmen) in dem betreffenden Gebiet zu erhalten.
  • Im Falle einer Förderung in Modul 2:
    • Ihr Vorhaben steht im Einklang mit mindestens einer Zielsetzung bzw. Handlungsempfehlung der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung, und die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der jeweiligen CCS- bzw. CCU-Prozesskette liegen vor.
    • Sie legen eine vorläufige Planung für die gesamte Prozesskette von der Abscheidung bis zur Nutzung oder Speicherung plausibel dar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: je nach Vorhaben bis zu 100%
  • Förderhöhe:
    • Fördermodul 1:
      • Teilmodul 1: bis zu 30 Mio.€
      • Teilmodul 2: bis zu 200 Mio. €
      • Teilmodul 3:
        • Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Mio. €
        • Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Mio. €
        • Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. €
    • Fördermodul 2:
      • Teilmodul 1: bis zu 30 Mio.€
      • Teilmodul 2:
        • Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Mio. €
        • Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Mio. €
        • Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. €
      • Bagatellgrenze: 1 Mio. € (für KMU 500.000 €)

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig und erfolgt in Form von Förderaufrufen.

Im Fördermodul 1 können Sie in der ersten Stufe Ihre Projektskizzen beim Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Geschäftsbereich Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) einreichen.

Im Fördermodul 2 können Sie in der ersten Stufe Ihre Projektskizzen beim Projekträger Jülich – Geschäftsbereich Erneuerbare Energien/Kraftwerkstechnik einreichen.

Im Rahmen des 1. Förderaufrufs zum Modul 1 (Dekarbonisierung) können Sie Projektskizzen bis zum 30.11.2024 einreichen.

Im Rahmen des 1. Förderaufrufs zum Modul 2 (Carbon Management) können Sie Projektskizzen bis zum 30.11.2024 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

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