Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination

  • Zuschüsse von max. 210.000 € für 36 Monate
  • Für Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  • Finanziert die Koordination zum Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur erhalten, die die Kreise und kreisfreien Städte umfassend beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen unterstützen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ein eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator der digitalen Infrastruktur
    • unterstützt aktiv den Ausbau digitaler Infrastruktur vor Ort mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung;
    • nimmt die Funktion einer koordinierenden und Clearing-Stelle wahr, die für die Betreiber und Anbieter digitaler Infrastruktur (Telekommunikationsnetze, Rechenzentren, Kommunen, Bezirksregierungen, das Land) ein zentraler Ansprechpartner in Fragen des Ausbaus digitaler Infrastruktur auf kommunaler Ebene ist;
    • unterstützt bei den erforderlichen Genehmigungen;
    • führt den eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- bzw. Mobilfunkausbau auf der Grundlage einer Geoinformationssystem-basierten Ausbauplanung zusammen.
  • Sie haben für diese Aufgabenwahrnehmung noch keine volle Förderung erhalten.
  • Der für die Koordination aufgewendete Stellenanteil beträgt 100% einer Vollzeitstelle.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 210.000 € für 36 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.08.2027

Weitere Informationen zum Programm: