Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 30 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
  • Für natürliche und juristische Personen, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Fördert Anschaffung von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen und Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur von Ladepunkten sowie von Wasserstofftankstellen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Anschaffung von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen und den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur von Ladepunkten sowie von Wasserstofftankstellen in Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden:

  • die Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses
  • Beschaffung und Errichtung von Wasserstofftankinfrastruktur: Ausgaben für den Bau, die Installation, die Modernisierung oder die Erweiterung von Wasserstofftankinfrastruktur
  • Erwerb oder Leasing für eine Dauer von mind. 24 Monaten von sauberen Fahrzeugen, die zumindest teilweise mit Strom oder Wasserstoff betrieben werden, oder von emissionsfreien Fahrzeugen sowie die Nachrüstung von Fahrzeugen, damit diese als saubere oder als emissionsfreie Fahrzeuge eingestuft werden können

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Erforderlichkeit der Förderung ist im Rahmen einer vorab durchgeführten öffentlichen Konsultation oder einer unabhängigen Marktstudie festgestellt worden.
  • Sie gewährleisten, dass öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur oder Wasserstofftankinfrastruktur einen diskriminierungsfreien Zugang, auch in Bezug auf die Gebühren, die Authentifizierungs- und Zahlungsmethoden sowie die sonstigen Nutzungsbedingungen, bietet.
  • Im Fall der Förderung von Wasserstofftankinfrastruktur erteilen Sie die Zusage, dass spätestens bis zum 31.12.2035 ausschließlich erneuerbarer Wasserstoff bereitgestellt wird.
  • Sie stellen sicher, dass die geförderte Lade- oder Wasserstofftankinfrastruktur oder die erworbenen Fahrzeuge für mind. 6 Jahre, im Falle von Leasing für mind. 24 Monate in Betrieb sind.
  • Sie führen die geförderte Maßnahme innerhalb von 24 Monaten durch.
  • Sie haben vor Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • Ladeinfrastruktur: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 30 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
      • Ladepunkte: max. 50% der förderfähigen Ausgaben bis max. 15.000 € je Ladepunkt, bei Ladeeinrichtungen mit integriertem Pufferspeicher max. 50.000 € je Ladepunkt
      • Stromnetzanschluss: max. 50% der förderfähigen Ausgaben bis max. 10.000 €, bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz, Einbindung externer Pufferspeicher oder der Kombination aus externem Pufferspeicher und einem Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsanschluss max. 100.000 €
    • Wasserstofftankinfrastruktur: bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 4 Mio. € je Wasserstofftankinfrastruktur
    • Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 8.000 € je Personenkraftfahrzeug oder leichtem Nutzfahrzeug und max. 400.000 € je schwerem Nutzfahrzeug

Kumulation/Kombination

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken
  • Ausgaben für die Planung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur oder Wasserstoffinfrastruktur
  • Eigenleistungen
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Zur Umsetzung des Programms werden separate Förderaufrufe veröffentlicht. Die Aufrufe informieren Sie über die konkreten Fördermodalitäten, die von der Richtlinie abweichen können.

Sie können Ihren Antrag online bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen.

Im Rahmen des Förderaufrufs „Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3“ konnten Sie Ihren Antrag vom 18.09. bis zum 16.10.2024 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm

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