Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

  • Zuschüsse in Höhe von 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, max. 600 € (Verfahren) bzw. 3.000 € (Qualifizierung) pro Person
  • Für natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
  • Fördert die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit deutschem Referenzberuf
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für ein Berufsanerkennungsverfahren erhalten. Dabei wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Ausgaben für Übersetzungen und Beglaubigungen sowie eidesstattliche Versicherungen
  • Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens (z.B. Kosten für Gutachten) sowie im Rahmen der ZAB-Zeugnisbewertung
  • Ausgaben für Qualifikationsanalysen
  • Ausgaben für Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse auf Eignungs- und Kenntnisprüfungen inklusive überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung
  • Prüfungsgebühren
  • Ausgaben für Fahrten sowie für eine auswärtige Unterbringung bei zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen
  • Ausgaben für Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt max. 32.000 € bzw. 50.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnern.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Verfahrensförderung: max. 600 € pro Person, ggf. 1.200 € zusätzlich für Qualifikationsanalyse
    • Qualifizierungsförderung: max. 3.000 € pro Person
  • Bagatellgrenze: 100 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Personen, die bereits folgende Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten:
    • nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    • eine Förderung aus Programmen der Länder im Kontext der Berufsanerkennung
    • aus vergleichbaren Instrumenten
  • Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit der ausländischen Berufsqualifikation steht, für deren Berufsanerkennungsverfahren eine Förderung beantragt wird
  • Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag an eine zuleitende Stelle aus dem Netzwerk Integration durch Qualifizierung. Auf der Internetseite finden Sie Kontaktdaten der Netzwerk-Stellen in Ihrer Nähe.

Ihr Antrag wird zur Prüfung an das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH weitergeleitet.

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 30.06.2027 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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