Modernitätsfonds (mFUND)

  • Zuschüsse bis zu 50% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, für Forschungseinrichtungen bis zu 100%, max. 3 Mio. €
  • Für Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Vereine
  • Fördert Forschungsvorhaben zur breiten Nutzung und intelligenten Vernetzung von Daten aus dem Bereich des BMVI
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen des Bundes und der Länder
  • Gebietskörperschaften
  • Stiftungen
  • Vereine
  • rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen

mit FuE-Aufgaben und mit Sitz in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für anwendungsorientierte FuE-Projekte, die systematisch Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten von Datenbeständen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus untersuchen. Dabei sollen verschiedene Datenquellen vernetzt bzw. neue erschlossen und auf dieser Basis innovative Anwendungsmöglichkeiten im Mobilitätskontext entwickelt werden.

Unterstützt werden Einzel- und Verbundprojekte folgender Kategorien:

  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien

Es werden zwei Förderlinien angeboten:

  • Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien/Konzeptstudien (Förderlinie 1)
  • angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung (Förderlinie 2)

Schwerpunkte der Förderung sind die Themenfelder:

  • Datenzugang: Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten
  • datenbasierte Anwendungen: Entwicklung neuer Lösungsansätze und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen auf Basis von Daten aus dem Kontext des BMDV
  • Daten-Governance: Erforschung der Voraussetzungen und Implikationen von Datenzugang und datenbasierten Anwendungen, Erarbeitung von Grundlagen für erweiterte Nutzungspotenziale

Übrigens: Mikroprojekte können hiervon unabhängig im Rahmen gesonderter Förderaufrufe gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse, das ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
  • Ihr Vorhaben weist einen hohen Innovationsgrad auf und ist mit einem hohen technischen und/oder wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Sie machen sich vor Antragstellung mit der vorhandenen Datenbasis vertraut und nehmen Kontakt zu den datenhaltenden Stellen im Kontext des BMDV auf.
  • Sie sind zur Zusammenarbeit sowie zur Teilnahme an Vernetzungs- und Veranstaltungsformaten bereit. Dabei unterstützen Sie die programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit, um die Projektergebnisse öffentlich darzustellen.
  • Sie stellen Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme sowie zur Bearbeitung möglicher projektübergreifender Begleitforschung bereit.
  • Im Fall eines Verbundvorhabens mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis wird ein Koordinator benannt, der dem Projektträger und der Bewilligungsbehörde in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert und wird durch einen Finanzierungsplan nachgewiesen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • bis zu 200.000 € bei Förderlinie 1
    • bis zu 3 Mio. € bei Förderlinie 2
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
      • bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
      • bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung
      • bis 50% der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien
      • Erhöhungen für KMU möglich
    • im Übrigen: bis zu 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • Hochschulen kann eine Projektpauschale von 20% gewährt werden
  • Förderdauer:
    • bis zu 24 Monate bei Förderlinie 1
    • bis zu 36 Monate bei Förderlinie 2

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss grundsätzlich nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • FuE-Vorhaben, die bereits vor Bewilligung eines Förderantrags begonnen wurden
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Ihren Antrag reichen Sie auf Basis von Förderaufrufen ein, die auf der Internetseite des BMDV veröffentlicht werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme einschließlich der Beratung zur Antragstellung kann das BMDV einen oder mehrere Projektträger oder Dienstleister beauftragen.

Aktuelle Bekanntmachungen

Derzeit liegen keine Bekanntmachungen vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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