go-digital

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten bei bis zu 30 Beratertagen à max. 1.100 €
  • Begünstigt sind (Handwerks-)Unternehmen mit technologischem Potenzial, bis zu 99 Mitarbeitern und max. 20 Mio. € Jahresumsatz
  • Fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen
  • Fördergeber: Bund

Aktueller Hinweis

Laut Auskunft des BMWK wird das Förderprogramm aufgrund der angespannten Haushaltslage nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt.

Wer wird gefördert?

  • für die Durchführung von Beratungsdienstleistungen: autorisierte Beratungsunternehmen.

Die Beratungsunternehmen beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen.

Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial,

  • die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
  • die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. € erwirtschaften.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen.

Mit dem Zuschuss können Sie Beratungen in folgenden 5 Modulen finanzieren:

  • Modul 1: Digitalisierungsstrategie
  • Modul 2: IT-Sicherheit
  • Modul 3: Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Modul 4: Datenkompetenz (go-data)
  • Modul 5: Digitale Markterschließung

Die Förderung erfolgt in zwei Leistungsstufen:

  • Potenzialanalyse, Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes
  • Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungen erfüllen die Anforderungen an die Module und werden von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht.
  • Die Beratung wird hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral durchgeführt.
  • Die Leistungen basieren auf einem Beratungsvertrag zwischen Ihnen als dem beratenen Unternehmen und dem Beratungsunternehmen.
  • Sie bestätigen die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen schriftlich.
  • Die von Ihnen realisierten IT-Systeme inklusive der Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem Stand der Technik und sind gesetzeskonform.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • max. 1.100 € pro Beratertag
    • max. 300.000 € je Kalenderjahr für das autorisierte Beratungsunternehmen
    • bis zu 30 Beratertage, einschließlich
      • bis zu 3 Beratertage für die „Potenzialanalyse“
      • bis zu 6 Beratertage für sachverständige Dritte
      • verpflichtend mind. 2 Beratertage für IT-Sicherheit.
  • Förderdauer: bis zu 6 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen, die bereits Vertragsbeziehungen zur Vorbereitung des Vorhabens eingegangen sind, die nicht unter diese Richtlinie fallen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Projekt begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben
  • durch andere Beihilfen geförderte Beratungsleistungen
  • Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen
  • Beratungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen seitens des Beraters an das KMU
  • Beratungen zur Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes beim KMU
  • technische und organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit sowie unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware
  • Beratungsleistungen von aktuellen Betriebsangehörigen, ehemaligen Betriebsangehörigen (Wechsel innerhalb von 12 Monaten vor Antragseingang) oder von Familienangehörigen der Geschäftsführung des begünstigten Unternehmens

Wie erfolgt die Antragstellung?

Als interessiertes Unternehmen wenden Sie sich an ein Beratungsunternehmen, das zur Durchführung des Programms autorisiert ist. Die Anschriften der autorisierten Beratungsunternehmen können im Internet abgerufen werden.

Interessierte Beratungsunternehmen können sich autorisieren lassen.

Wenn Sie bereits für mindestens ein Fördermodul autorisiert sind und Ihr Spektrum an Digitalisierungsprojekten erweitern möchten, konnten Sie vom 15.11.2023 bis 15.02.2024 Anträge auf Nachautorisierungen für alle Module stellen.

Förderanträge für Digitalisierungsprojekte können Sie weiterhin bei der EURONORM GmbH einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt