DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig - Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 35 Mio. €, abhängig vom Projekt
  • Für Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Bildungsträger, Kommunen
  • Fördert FuE-Projekte mit technologischen Lösungsansätzen für Mobilität und Fahrzeugindustrie mit den Kernthemen Digitalisierung, Nachhaltigheit und Systemfähigkeit
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände, Vereine, Stiftungen
  • kommunale Wirtschaftsverbände
  • Bildungsträger
  • Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts

in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können im einen Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie erhalten. Die Förderung richtet sich an alle Industriezweige im Kontext der Mobilität auf Straße und Schiene inklusive angrenzender Wirtschaftszweige und Sektoren.

Im Fokus des Programms stehen die folgenden Leitthemen:

  • Digitalisierung
  • Nachhaltigkeit
  • Systemfähigkeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Sie streben während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrads Ihrer Kerninnovation um mindestens eine Stufe an.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
  • Die Projektergebnisse werden vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genutzt, tragen zu marktwirksamen Innovationen bei und verfügen über ein großes Marktpotential für Deutschland und Europa.
  • Sie sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • industrielle Forschung: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben, max. 35 Mio. €
    • experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben, max. 25 Mio. €
    • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten, je Studie bis zu 8,25 Mio. €
    • Erhöhung für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können jederzeit Projektskizzen bei der TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen. Sie werden jeweils zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. bewertet.

Zur Umsetzung des Programms werden zudem begleitende Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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