Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung - Investitionszuschuss

  • Zuschüsse bis zu 6.250 € pro Wohneinheit
  • Für Eigentümer und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter
  • Fördert bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, unabhängig vom Alter der Nutzer
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

natürliche Personen:

  • als Eigentümer oder Ersterwerber von
    • Ein- und Zweifamilienhäusern mit max. 2 Wohneinheiten
    • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden erhalten.

Gefördert werden:

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung:
    • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
    • Eingangsbereich und Wohnungszugang
    • Überwindung von Treppen und Stufen
    • Raumaufteilung und Schwellenabbau
    • Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
    • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
    • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
    • Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
  • Maßnahmen, mit denen der Standard Altersgerechtes Haus erreicht wird

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen aus.
  • Für Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“ haben Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt.
  • Die Maßnahmen erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
  • Die Maßnahmen werden durch Fachunternehmen ausgeführt, Eigenleistungen können nicht gefördert werden.
  • Sie haben noch keine Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen): 10% der förderfähigen Kosten von max. 25.000 € pro Wohneinheit
    • für Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5% der förderfähigen Kosten von max. 50.000 € pro Wohneinheit
    • Der Investitionszuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen wird bei Inanspruchnahme auf den Höchstbetrag angerechnet.
  • Förderhöhe:
    • für Barrierereduzierung: max. 2.500 €
    • für Standard „Altersgerechtes Haus“: max. 6.250 €
  • Bagatellgrenze: 2.000 € Investitionskosten

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss in bestimmten Fällen nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz) können Sie nicht anwenden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser
  • Pflege- und Altenwohnheime
  • Eigenleistungen

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe (KfW) stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Formulare und Merkblätter

Kontakt