Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

  • Zuschüsse von 25 bis 75 € pro Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl
  • Für aktive Landwirtinnen und Landwirte in benachteiligten Gebieten mit mind. 3 ha bewirtschafteter Fläche
  • Fördert dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung in benachteiligten Gebieten
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • aktive Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten finanzieren zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die Betriebsinhabern in benachteiligten Gebieten im Vergleich mit Betriebsinhabern in nicht benachteiligten Gebieten entstehen.

Als benachteiligt gelten bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in speziellen Gebieten (Ausgleichszulagengebiet).

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die zu fördernde Fläche liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie bewirtschaften im Antragsjahr mind. 3 ha Fläche in benachteiligten Gebieten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von der Ertragsmesszahl (EMZ) zwischen 25 und 75 €/ha
  • Bagatellgrenze: 250 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Hinweis: Liegt Ihr landwirtschaftlicher Betrieb in einem Gebiet mit umweltspezifischen Einschränkungen, dann können Sie darüber hinaus Ausgleichszahlungen erhalten.

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