Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mit dem Zuschuss können Sie eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten finanzieren zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die Betriebsinhabern in benachteiligten Gebieten im Vergleich mit Betriebsinhabern in nicht benachteiligten Gebieten entstehen.
Als benachteiligt gelten bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in speziellen Gebieten (Ausgleichszulagengebiet).
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie stellen den Antrag mit den vorgesehenen Antragsunterlagen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2028
Weitere Informationen zum Programm:
Hinweis: Liegt Ihr landwirtschaftlicher Betrieb in einem Gebiet mit umweltspezifischen Einschränkungen, dann können Sie darüber hinaus Ausgleichszahlungen erhalten.
Nevinghoff 40
48147 Münster
Tel.: 0 251 2376-0
Fax: 0 251 2376-521
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