Naturschutzgroßprojekte

  • Zuschüsse bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben
  • Für natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland
  • Fördert Naturschutzgroßprojekte
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen
  • Personenvereinigungen

mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Ihr Vorhaben sollte dazu beitragen, internationale Naturschutzübereinkommen umzusetzen, supranationale Naturschutzverpflichtungen zu erfüllen und die Biodiversität in Deutschland zu erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie unter anderem folgende Vorhaben finanzieren:

  • Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Ankauf, Tausch und Pacht von Flächen
  • Ausgleichszahlungen
  • Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten
  • Maßnahmen des Biotopmanagements
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
  • Evaluierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind fachlich, personell und finanziell in der Lage, das Projekt während und nach der Bundesförderung qualifiziert umzusetzen und fortzuführen.
  • Die Projektgebiete sind herausragende Beispiele der Landschaftstypen oder Naturräume mit überregionaler Bedeutung, die besonders wertvoll sind
    • hinsichtlich des Zustandes, der Vollständigkeit und Bedeutung der den Landschaftstyp charakterisierenden Lebensräume sowie
    • der Qualität ihrer abiotischen und biotischen Merkmale.
  • Ihr Projekt soll sich durch einen hohen Grad an Naturnähe bzw. durch ursprüngliche typische Merkmale auszeichnen.
  • Die Abgrenzung Ihres Projektes ist so großflächig bemessen, dass die Lebensraumansprüche der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten uneingeschränkt gewahrt werden und der charakteristische Landschaftsausschnitt als Ganzes erhalten, geschützt und entwickelt werden kann.
  • Für das Gebiet besteht eine erhebliche Belastung oder Gefährdung, die seinen ökologischen Wert erheblich beeinträchtigt oder bedroht, oder diese ist zu erwarten.
  • Die Förderung sichert einen naturschutzfachlich optimalen beispielhaften Schutz des Projektes, auch im Hinblick auf Planung, Management und rechtlichen Status.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben
    • Eigenanteil des Zuwendungsempfängers i.d.R. 10% der Gesamtfinanzierung
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre für die Planung und bis zu 10 Jahre für die Umsetzung von Maßnahmen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die gesetzliche oder aufgrund eines Gesetzes geltende Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes erfüllen
  • die Bundesländer (für die Länder Berlin, Hamburg und Bremen sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein.

In der zweiten Stufe – nach der positiven Rückmeldung – stellen Sie den Antrag.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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