Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

  • Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Für juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Fördert nichtinvestive Vorhaben, die Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland verbessern und eine nachhaltige Mobilität sichern
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Gefördert werden nicht investive Maßnahmen, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans dienen.

Dazu gehören insbesondere folgende Vorhaben:

  • Informations- und Kommunikationskampagnen,
  • Wettbewerbe,
  • technische Innovationen,
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie
  • sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.

Unterstützt werden Maßnahmen in folgenden Schwerpunktthemen:

  • Fahrrad und Politik
  • Fahrrad und Infrastruktur
  • Fahrrad und Mensch
  • Fahrrad und Wirtschaft

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme lässt neue Erkenntnisse und Ergebnisse erwarten, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind.
  • Sie besitzen die nötige fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens und weisen eine ausreichende Bonität nach.
  • Ohne eine Zuwendung des Bundes kann das Vorhaben nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden.
  • Der Bund hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung des Vorhabens.
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.
  • Die Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • i.d.R. bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • für Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
    • die Förderung kann ausnahmsweise als Festbetrag erfolgen, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben für das einzelne Vorhaben nicht mehr als 30.000 € betragen
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig. Stichtag für das Einreichen von Vorhabenskizzen ist jeweils der 01.08. des laufenden Jahres (Ausschlussfrist).

Im Rahmen des letzten Förderaufrufs konnten Sie Projektskizzen bis zum 30.04.2024 einreichen.

Sie stellen Ihren Antrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen im Internet:

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