Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland - Investitionsgarantien

  • Garantien zur Absicherung von Auslandsinvestitionen bis zu 95% der Investitionssumme
  • Für Unternehmen und Unternehmer mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland
  • Fördert Direktinvestitionen im Ausland, indem politische Risiken abgesichert werden
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Unternehmer

mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können eine Garantie für Direktinvestitionen im Ausland erhalten, um sich gegen politische Risiken abzusichern.

Folgende Direktinvestitionen, auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können Sie absichern:

  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten
  • beteiligungsähnliche Darlehen von Gesellschaftern oder Dritten, z.B. der Bank
  • andere vermögenswerte Rechte, z.B. Konzessionen, Bezugsrechte für Öl oder Gas, Schuldverschreibungen

Die Deckung umfasst folgende Fälle:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder ähnliche Maßnahmen
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution, Aufruhr oder damit zusammenhängende terroristische Akte
  • Zahlungsverbote oder Moratorien
  • Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers

Welche Voraussetzungen gelten?

Es müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Maßnahme hat investiven Charakter.
  • Sie ist wirtschaftlich tragfähig und liegt im besonderen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr Vorhaben trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes bei und genießt dort einen ausreichenden Rechtsschutz.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Garantie
  • Förderumfang: Deckung von bis zu 95% der im Anlageland investierten Mittel gegen politische Risiken
  • Förderhöhe: unbegrenzt
  • Garantielaufzeit: i.d.R. bis zu 15 Jahre, mehrfache Verlängerung um jeweils bis zu 10 Jahren möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Investitionsgarantien mit Exportkreditgarantien und Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Finanzanlagen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Durchführung der Investition stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt