NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser

  • Zinsgünstige Darlehen bis 5 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% in Kombination mit einer ZunA-Förderung - Laufzeit 30 Jahre
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen und andere Abwasserbeseitigungspflichtige
  • Finanziert Investitionen ergänzend zum Förderprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“
  • Gesamte Finanzierung erfolgt „aus einer Hand“
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Abwasserbeseitigungspflichtige in Anlehnung an die Richtlinie des Programms Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW):

  • Abwasserbeseitigungspflichtige nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes,
  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände,
  • kommunale Einrichtungen,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts soweit sie Aufgaben nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes für die Abwasserbeseitigungspflichtigen durchführen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Ergänzungsdarlehen erhalten für alle Investitionen, die im Rahmen des Förderprogramms Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung gefördert werden.

Sie können das Ergänzungsdarlehen nur in Kombination mit folgenden Förderungen beantragen:

  • Förderbereiche Darlehen
    • Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung [FB 4.1]
    • Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung [FB 5.1]
  • Förderbereiche Zuwendung:
    • Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen [FB 2.1]
    • Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen [FB 2.2]
    • Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels [FB 2.3]
    • Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen [FB 3]
    • Retentionsbodenfilteranlagen [FB 4.2]
    • Technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser [FB 4.3]
    • Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten* Liegenschaften [FB 5.3]

* Die Kommune stellt den Antrag für Eigentümer der privaten Liegenschaft oder Erbbauberechtigte, die Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) oder ALG II beziehen, die Immobilie selbst bewohnen und Anspruch auf Übernahme der mit der Sanierung der privaten Abwasserleitung verbundenen, einmalig anfallenden Lasten zu den nach dem SGB II oder SGB XII berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten durch die Gemeinde hat (vgl. Ziffer 12.4 lit. f) ZunA NRW-Richtlinie).

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten in Kombination mit einer ZunA-Förderung
  • Höchstbetrag: i.d.R. 5 Mio. €
  • Laufzeit: 30 Jahre
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgung nicht möglich
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist: 1 Jahr
  • Bereitstellungsprovision: keine

Wichtig: Die Förderung aus dem Programm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung sowie weitere Förderungen und Beiträge werden auf die Förderung angerechnet.

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,76, Effektivzins 2,7922.11.2024
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Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag direkt bei der NRW.BANK.

in Kombination mit einem Darlehen aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ erfolgt auf dem Antragsformular für Darlehen des Förderprogramms „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“.

In Kombination mit einem Zuschuss aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ erfolgt auf separaten Antragsformularen sowohl für die Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ als auch für das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser.

Wichtig:

  • In Kombination mit einem Darlehen dürfen Sie mit dem Vorhaben nicht vor Antragseingang bei der NRW.BANK beginnen. 
  • In Kombination mit einem Zuschuss dürfen Sie mit dem Vorhaben nicht vor Bewilligung der NRW.BANK beginnen.

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen