Forschung für die zivile Sicherheit 2024–2029 (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland sowie Anwender wie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Kommunen
  • Fördert innovative Projekte zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, von kritischen Infrastrukturen und der Wirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, insbesondere KMU
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Anwender
    • Kommunen
    • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
      • Feuerwehren
      • Polizeien
      • Kriminalämter
      • das Technische Hilfswerk (THW)
    • Rettungsdienste
      • das Deutsche Rote Kreuz
      • die Johanniter-Unfall-Hilfe
      • die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger,
    • Katastrophenschutz- und Ordnungsbehörden
    • Betreiber Kritischer Infrastrukturen (z.B. Energie- und Wasserversorger, Verkehrsbetriebe) sowie Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und -industrie

mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative Projekte, die dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, von kritischen Infrastrukturen und der Wirtschaft zu erhöhen.

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Gefördert werden in erster Linie Verbundprojekte mit je Partnern der Wirtschaft, Wissenschaft sowie einem oder mehreren Anwendern mit folgenden zentralen Handlungsfeldern:

  • Bevölkerungsschutz stärken
  • hybride Bedrohungen besser bewältigen
  • sichere Versorgung unterstützen
  • Resilienz der Bevölkerung steigern
  • sicheres Leben ermöglichen
  • Wissens- und Praxistransfer voranbringen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
  • Die Verbundprojekte sollen endnutzer- oder industriegeführt sein und alle notwendigen Forschungsdisziplinen einbeziehen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderdauer: i.d.R. 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erhalten Sie auch bei dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 01/2024
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 06/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt