Bildungsscheck NRW

  • Zuschüsse bis zu 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 € pro Bildungsscheck
  • Für Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert individuelle Teilnahme an beruflicher Weiterbildung
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Laut Mitteilung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (GIB) endet das Förderprogramm am 30.06.2024. Ab dem 01.07.2024 werden keine neuen Bildungsschecks durch die Beratungsstellen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen, die folgende Ziele verfolgen:
    • Bewältigung neuer Herausforderungen im Betrieb und Veränderungen am Arbeitsplatz
    • berufliche Veränderungsprozesse
    • Rückkehr in den Beruf
    • Nachqualifizierung für Beschäftigte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
  • Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder von Schlüsselqualifikationen
  • onlinebasierte Fortbildungen (z.B. Webbinare)
  • E-Learning

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nehmen vorab die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle in Anspruch.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt in den festgesetzten Grenzen:
    • Einzelveranlagung: 20.000 € bis 40.000 €
    • gemeinsame Veranlagung: 40.000 € bis 80.000 €
  • Die Kurskosten betragen mindestens 500 €.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 50% der nachgewiesenen Weiterbildungskosten
  • Förderhöhe: max. 500 € pro Bildungsscheck, max. 1 Bildungsscheck

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörde
  • berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie erhalten den Bildungsscheck nach der Beratung in einer der folgenden Beratungsstellen:

  • Kammern
  • Wirtschaftsförderungen
  • Volkshochschulen
  • Weiterbildungsnetzwerke

Weiterbildungsanbieter nehmen den Bildungsscheck zur Verrechnung entgegen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm sowie Anschriften der Beratungsstellen:

Kontakt