Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU)

  • Zuschüsse bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis 50% der Unterbringungskosten
  • Für Veranstalter überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, wie Kammern, Innungen und anerkannte Bildungseinrichtungen
  • Fördert überbetriebliche Lehrgänge und Unterbringung für Handwerkslehrlinge im 2. bis 4. Ausbildungsjahr
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Der ZDH übergibt die Zuwendung an die Handwerkskammern. Diese leiten die Zuwendungsmittel an folgende Veranstalter von Lehrgängen weiter:

  • Handwerkskammern
  • Fachverbände des Handwerks
  • Kreishandwerkerschaften
  • Handwerksinnungen
  • von den Kammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) finanzieren.

Gefördert werden die Lehrgangs- und Unterbringungskosten der ausbildenden Unternehmen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Zuschüsse erhalten Sie nur für Auszubildende in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr), deren Ausbildungsverträge in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer eingetragen sind und die in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden.
  • Den Lehrgängen liegen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anerkannten Unterweisungspläne zugrunde.
  • Die Lehrgänge werden als Ganztageslehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks oder – falls das nicht möglich ist – in anderen qualifizierten Einrichtungen im Auftrag der zuständigen Handwerkskammer durchgeführt.
  • Die Ausbildenden verfügen über die erforderliche fachliche Qualifikation.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten
    • bis zur Hälfte der Unterbringungskosten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren enthält drei Schritte:

  1. Als Veranstalter legen Sie der zuständigen Handwerkskammer bis zum 01.10. eines jeden Jahres einen Antrag für das kommende Jahr vor.
  2. Die Handwerkskammer fasst die Anträge zu einem Gesamtantrag zusammen und legt diesen bis zum 01.11. eines jeden Jahres dem ZDH vor.
  3. Der ZDH fasst die von ihm geprüften Anträge aller Handwerkskammern zusammen und beantragt beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Gesamtsumme bis zum 30.11. eines jeden Jahres für das folgende Jahr.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: Die Richtlinie gilt längstens für Lehrgänge, die bis zum 31.12.2024 begonnen werden.

Weitere Informationen zum Programm:

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