Rund 8,4 Prozent aller Geschosswohnungen waren 2023 preisgebunden. Zum Jahresende 2023 gab es somit insgesamt rund 423.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen.
In den Großstädten ist die Quote preisgebundener Mietwohnungen an allen Geschosswohnungen besonders gering, so zum Beispiel in Düsseldorf mit weniger als fünf Prozent. Unterschritten werden diese Werte lediglich von einigen weniger städtisch geprägten Gemeinden mit geringen Beständen an Geschosswohnungen, zum Beispiel im Sieger- und Sauerland sowie im südlichen Rheinland. In einigen Städten konnte der Bestand preisgebundener Mietwohnungen stabil gehalten oder sogar, wie beispielsweise in Münster, gesteigert werden.
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen können sowohl durch planmäßige Abgänge als auch durch Abgänge aus der Nachwirkungsfrist entfallen.
Bei Wohnungen, die bis 2002 gefördert sind, erfolgt der planmäßige Abgang einer Wohnung mit der regulären vollständigen Tilgung des Förderdarlehens. Zu diesem Zeitpunkt endet die Mietpreis- und Belegungsbindung. Wird ein Förderdarlehen vollständig außerplanmäßig getilgt, tritt die Nachwirkungsfrist ein, die Wohnungen befinden sich damit nicht mehr in der Darlehensverwaltung. Die Belegungsbindungen bleiben zunächst für maximal zehn Jahre bestehen und entfallen erst mit dem Ende der Nachwirkungsfrist. Die Veränderungen auf dem Kapitalmarkt tragen dazu bei, dass derzeit weniger Darlehen außerplanmäßig vorzeitig zurückgezahlt werden.
In 148 Gemeinden liegt der Anteil von Wohnungen in der Nachwirkungsfrist an allen preisgebundenen Mietwohnungen bei über 50 Prozent.
Bei Wohnungen, die nach dem Jahr 2002 gefördert wurden, erfolgt der planmäßige Abgang mit Ablauf der regulären Bindungsdauer. Das Bindungsende ist nicht mehr an die Laufzeit des Darlehens gekoppelt, es ist seitdem auf 15 bis 30 Jahre festgelegt. Beim Neubau von Mietwohnungen im laufenden Förderjahr beträgt die Mietpreis- und Belegungsdauer 25 oder 30 Jahre.
Die NRW.BANK führt jährlich eine Modellrechnung zur zukünftigen Entwicklung der Zahl preisgebundener Mietwohnungen durch. Diese stellt dar, wie sich der aktuelle Bestand an Wohnungen bis 2035 entwickelt. Hervorzuheben ist, dass zukünftige Bewilligungen für die Neuschaffung von Wohnungen ausdrücklich nicht berücksichtigt werden. Diese sind nur schwer prognostizierbar. Außerdem zeigt die ausschließlich auf den aktuellen Bestand sowie die bereits bewilligten Wohnungen bezogene Rechnung deutlicher auf, welche Handlungserfordernisse in der jeweiligen Gemeinde bestehen. Ebenso können zukünftige außerplanmäßige Tilgungen, die zu einem vorzeitigen Bindungsende führen, nicht realistisch abgeschätzt werden. Sie werden aus diesem Grund nicht berücksichtigt. Laut Modellrechnung werden in nahezu allen Kommunen, insbesondere aber in den größeren Städten Nordrhein-Westfalens, die Bestände preisgebundener Wohnungen ohne Neuförderung deutlich zurückgehen.
Insgesamt werden bis 2035 knapp 49 Prozent der heute preisgebundenen Mietwohnungen aus der Bindung fallen. Maßnahmen der Landesregierung wirken diesem Rückgang entgegen.
Der Wegfall von Belegungsbindungen wird künftig zu einer weiteren Verschärfung der Marktlage im preisgünstigen Segment beitragen, sofern nicht durch Fördermaßnahmen ein Kompensationseffekt eintritt.
Mit erhöhter Neuförderung kann der Bestandsverlust landesweit gemindert und in einigen Städten sogar gänzlich kompensiert werden. Für das laufende Jahr 2024 wurde das Budget von ursprünglich 1,7 Milliarden Euro auf Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro erhöht. Die Landesregierung wird damit der hohen Nachfrage nach öffentlicher Wohnraumförderung gerecht. Insgesamt stehen für die Jahre 2023 bis 2027 10,5 Milliarden Euro bereit. Als Instrumente dienen hierbei nicht nur die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Umbau und Erweiterung, sondern auch die Modernisierung von Beständen.
Zudem steuert die Landesregierung der dargestellten Entwicklung auf dem preisgebundenen Mietwohnungsmarkt durch weitere Förderangebote entgegen und ergänzt das Wohnraumförderprogramm unter anderem mit der Förderung des Erwerbs von Bindungen und dem Förderangebot zur Bindungsverlängerung.